Hallo,
wenn ich mir beispielsweise so das Brandenburger Brand- und Katastrophenschutzgesetz anschaue, wird vom Eigentümer/Nutzer einer Brandstätte verlangt, dass er selbst die Brandsicherheitswache übernimmt oder die Feuerwehr dies gegen Entgelt erbringt. Da dies die wenigsten Eigentümer können dürften, würde zum Beispiel hier ein Tätigkeitsfeld für ein "privates Unternehmen"/einen Dienstleister vorhanden sein. Ich denke, die anderen bundesländer werden ihre Brandschutzgesetze ähnlich ausgelegt haben bzw. derzeit überarbeiten (Konzentration auf das wirklich Elementäre).
Generell gibt es ja woanders auch private Rettungsdienste, die mit der öffentlichen Notfallrettung beauftragt sind und dann "nebenbei" ebenfalls Absicherungen etc. durchführen. Zum Glück haben wir uns in dieser Hinsicht die Diskussion abgewöhnt, ob ein Privater überhaupt retten darf (was er MEIST mit besserer Ausrüstung/Qualität für den Patienten tut, weil seine betriebliche Zukunft davon abhängt).
Wieso soll dies also nicht ein Verein machen, der sich extra solches zur Aufgabe gestellt hat? Vielleicht stammen sogar einige Mitglieder aus einer ehemaligen HiOrg, wo man aber zur erfolgreichen Arbeit an bestimmten Hürden scheiterte und desshalb etwas eigenes gründete?
Und wo steht, dass Absicherungen nur von den bisher alt anerkannten HiOrg´s durchgeführt werden dürfen?
Also wenn die Qualität der Arbeit stimmt, dann sehe ich persönlich überhaupt keine Probleme.
Oder gibt es hier evtl. schon ganz bestimmte Erfahrungen?
JOHdueren:
Warum haben "die" den Auftrag zu Absicherung bekommen und nicht ihr? Waren Preise und Qualität vielleicht beser? Dann müsstet ihr bei euch wohl eher nachbessern.
SDB-EMS:
Interessant wären natürlich noch ein paar Hintergrundinformationen zur Entstehungsgeschichte etc., ode habe ich die auf der Website überlesen?
Gruß
knutpotsdam