Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Freistellung auch für HiOrg/RD-Lehrgänge?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    09.04.2005
    Beiträge
    664
    Also ich habe schon Lehrgänge (FFW) beim Arbeitgeber als Bildungsurlaub geltend gemacht. 5 Tage stehen mir jedes Jahr zu.
    Die Formalitäten hat meine Sekretärin erledigt, und der Chef hat's unterschrieben.

    Allerdings ist schon ein paar Jahre her, als wir noch weniger als 5Mio Arbeitslose hatten....

    Grüße vom Murxer
    mein Name ist Programm

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.249
    Hallo,

    kommt auf den Goodwill des AG an. Einen Anspruch hast du darauf nicht, ich glaube in dem Bereich klappt das nur für Lehrgänge der AKNZ. Da wird man freigestellt und der Bund übernimmt die Kosten.

    Aber OrgL bilden die natürlich nicht aus.

    Ich hab für den WJT 6 Tage Sonderurlaub bekommen, das lief aber über irgendeinen Topf zur Jugendförderung. Da konnte sich der AG Gelder wieder zurückholen. Wobei ich auch in einer 2.500 MA-Firma arbeite und da sowas einfacher ist, als in einem 7 MA-Handwerksbetrieb.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •