Hallo,

kommt auf den Goodwill des AG an. Einen Anspruch hast du darauf nicht, ich glaube in dem Bereich klappt das nur für Lehrgänge der AKNZ. Da wird man freigestellt und der Bund übernimmt die Kosten.

Aber OrgL bilden die natürlich nicht aus.

Ich hab für den WJT 6 Tage Sonderurlaub bekommen, das lief aber über irgendeinen Topf zur Jugendförderung. Da konnte sich der AG Gelder wieder zurückholen. Wobei ich auch in einer 2.500 MA-Firma arbeite und da sowas einfacher ist, als in einem 7 MA-Handwerksbetrieb.