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Thema: Freistellung auch für HiOrg/RD-Lehrgänge?

  1. #1
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    Freistellung auch für HiOrg/RD-Lehrgänge?

    Hey Leute!

    Wie ja allgemein bekannt, sind Feuerwehrleute möglichst unter bestimmten Vorraussetzungen von der Arbeit für Feuerwehrlehrgänge freizustellen. Es wird sich ja hier auf das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes bezogen.

    Aber nun meine Frage: Gibt es auch eine ähnliche Grundlage für Lehrgänge für HiOrgs und Rettungsdienst? Wie ist es, wenn jemand von der HiOrg zum Beispiel auf "OrgLeiter RD" Lehrgang geschickt werden soll, aber hauptamtlich nicht in diesem Bereich arbeitet?

    Bin für alle Informationen dankbar.

    PS: Es dreht sich um das Bundesland Niedersachsen. Ein Kumpel von mir steht vor diesem Problem und braucht eine (möglichst) Rechtsgrundlage für den Arbeitgeber. Der will das nämlich schwarz auf weiß haben. Bei Feuerwehrlehrgänge gibt es bei ihm keine Probleme.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    Wäre noch sinnvoll wenn du sagen könntest ob er zB beim Bund oder Zivil arbeitet ...
    Hier gibts zum Teil große Unterschiede.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Abend Alex22!

    Er arbeitet werder beim Bund noch als Zivi. Er ist in einer normalen Firma beschäftigt.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #4
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    also Zivi meinte ich nich den Ersatzdienst sondern einfach nur Zivilist *g*
    Hmm, dann kann ichs dir leider nicht sagen ...
    Als Soldat zum Beispiel ständen ihm 5 Tage Urlaub zu für Lehrgänge der Zivilen Verteitigung. Das hätten man passend biegen können.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Also ich habe schon Lehrgänge (FFW) beim Arbeitgeber als Bildungsurlaub geltend gemacht. 5 Tage stehen mir jedes Jahr zu.
    Die Formalitäten hat meine Sekretärin erledigt, und der Chef hat's unterschrieben.

    Allerdings ist schon ein paar Jahre her, als wir noch weniger als 5Mio Arbeitslose hatten....

    Grüße vom Murxer
    mein Name ist Programm

  6. #6
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    Hallo,

    kommt auf den Goodwill des AG an. Einen Anspruch hast du darauf nicht, ich glaube in dem Bereich klappt das nur für Lehrgänge der AKNZ. Da wird man freigestellt und der Bund übernimmt die Kosten.

    Aber OrgL bilden die natürlich nicht aus.

    Ich hab für den WJT 6 Tage Sonderurlaub bekommen, das lief aber über irgendeinen Topf zur Jugendförderung. Da konnte sich der AG Gelder wieder zurückholen. Wobei ich auch in einer 2.500 MA-Firma arbeite und da sowas einfacher ist, als in einem 7 MA-Handwerksbetrieb.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

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