Hey Leute!

Wie ja allgemein bekannt, sind Feuerwehrleute möglichst unter bestimmten Vorraussetzungen von der Arbeit für Feuerwehrlehrgänge freizustellen. Es wird sich ja hier auf das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes bezogen.

Aber nun meine Frage: Gibt es auch eine ähnliche Grundlage für Lehrgänge für HiOrgs und Rettungsdienst? Wie ist es, wenn jemand von der HiOrg zum Beispiel auf "OrgLeiter RD" Lehrgang geschickt werden soll, aber hauptamtlich nicht in diesem Bereich arbeitet?

Bin für alle Informationen dankbar.

PS: Es dreht sich um das Bundesland Niedersachsen. Ein Kumpel von mir steht vor diesem Problem und braucht eine (möglichst) Rechtsgrundlage für den Arbeitgeber. Der will das nämlich schwarz auf weiß haben. Bei Feuerwehrlehrgänge gibt es bei ihm keine Probleme.