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Thema: Kostenübernahme bei Katastrophenschutzeinsatz

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hallo,

    Zitat Zitat von J.S.
    Hallo Forum,
    habe gerade folgendes Problem:
    Vor 2 Wochen wurden wir durch die Feuerwehrführungskräfte zum Schneeschippen nach Niederbayern alarmiert.
    Was heisst "durch Führungskräfte"?? Gab es ein offizielles Hilfeersuchen des Landkreises der K-Alarm ausgelöst hatte? Dann müssen diese Dinge ersetzt werden. Hat die Wehrführung oder wer auch immer Hilfe angeboten (z.B. über den "kleinen Dienstweg" - private Kontakte o.ä.) ist das was anderes. Entscheidend ist, ob die Anfrage offiziell über die untere Katastrophenschutzbehörde lief - sprich die Landkreise. Sonst spielt der K-Fall keine Rolle. Der Dienstweg muss eingehalten worden sien.

    Der Krisenstab des Landkreises mit K-Alarm muss euren Landkreis angefragt haben. Der gibt die Anfrage weiter. Das ist der Dienstweg.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

  2. #2
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    @Tobias
    Wir wurden offiziell angefordert, alarmiert wurde unsere Wehr telefonisch durch den zuständigen Kreisbrandinspektor.

  3. #3
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    Hallo,

    das verwundert mich dann eigentlich. Normalerweile zahlt der, der bestellt...
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

  4. #4
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    Mahlzeit JS!

    Saach ma, WER hat Euch alarmiert?
    Wars ...
    a) das für den Einsatzraum zuständige LRA oder wurdet ihr von
    b) eine andere Stelle (Feuerwehr/Industriebetrieb/Privavatleute o.ä.) im Einsatzraum angefordert?

    Diese Frage muß als erstes geklärt werden - dann ist auch ne klare Aussage zu Euerer Chance auf Kostenersatz nach BayKatSG möglich.

    Gruß von den DLRGlern aus Oberfranken, die auch in Niederbayern gegraben haben

    Michael

  5. #5
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    Servus

    Angefordert wurden wir lt Aussage unseres Kreisbrandrates vom Innenministerium.

  6. #6
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    dann zahlt halt das Innenministerium.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Danke für Eure Antworten.
    Werde mal abwarten was jetzt letztendlich dabei rauskommt und mich mit dem Ergebnis später nochmal melden
    Gruß Jürgen

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