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Thema: Kostenübernahme bei Katastrophenschutzeinsatz

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  1. #1
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    Werde das mal so an unseren Bürgermeister weitergeben.
    Mal sehen was dabei rauskommt.

  2. #2
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    294
    gibt es einen Katalarm und hat der Kreis euch offiziell alarmiert muss er zahlen! dafür wird ja Katalarm gegeben, um eben zusätzliche Einheiten auch zu finanzieren.

  3. #3
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    997
    Hi Leute!!


    Ihr wisst aber schon,dass es den KAT-Alarm nicht mehr gibt?!?


    MfG Akkon_21


    PS:Es heisst jetzt GROSSSCHADENSLAGE

  4. #4
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    die anfordernde stelle zahlt.
    fahren welche selbstständig in solche katastrophengebiete dann zahlen sie wen sie pech haben selbst.
    von uns ausm kreis sind welche zum hochwasser gefahren allerdings hatte die stelle vor ort die kräfte nicht explizit angefordert. ratet mal wer auf dem kosten sitzen bleibt ;-)

  5. #5
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Akkon_21
    Hi Leute!!


    Ihr wisst aber schon,dass es den KAT-Alarm nicht mehr gibt?!?


    MfG Akkon_21


    PS:Es heisst jetzt GROSSSCHADENSLAGE
    Negativ. Die Großschadenslage ist eine Stufe unter dem K-Fall. Vielleicht gibt es die Bezeichnung KAT-Alarm nicht mehr, aber dennoch kann in so einem Fall der Katastrophenfall durch den Landrat ausgerufen werden. (ist zumindest in BY so)
    Greetz

    Benni

  6. #6
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    Ich kann Bugs B nur zustimmen. Meinses wissens nach hat man die Katastrophen wieder eingeführt. :-) Die gibt es jetzt wieder.

    Gruß
    Reissdorf

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