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Thema: Kostenübernahme bei Katastrophenschutzeinsatz

  1. #1
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    Kostenübernahme bei Katastrophenschutzeinsatz

    Hallo Forum,
    habe gerade folgendes Problem:
    Vor 2 Wochen wurden wir durch die Feuerwehrführungskräfte zum Schneeschippen nach Niederbayern alarmiert.
    Aus unserer Wehr erklärten sich einige bereit dort zu helfen, und opferten auch noch freiwillig einen Tag Urlaub.
    Jetzt erhielten wir die Nachricht, daß die Gemeinde nur 55 % der angefallenen Kosten erstattet bekommt ( Sprit für MZF, defekte Schaufeln usw.)
    Gibt es für solche Einsätze nicht einen Etat vom Innenministerium, wie sieht das beim THW aus, hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen bei solchen Einsätzen bzgl. der Kosten.

    Gruß Jürgen

  2. #2
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    Wendet euch an das Landratsamt in dem Landkreis in dem ihr gewesen seit, und klärt das mit den zuständigen KAT Beauftragten!
    Da dürfte sich bestimmt euer problem lösen, da sich der mit der Regierung dann in Verbindung setzt.

    Hat bei uns auch so geklappt.
    Unsere Gemeinde hat für diesen Katastropheneinsatz gar nichts bezahlt.
    Dafür gibt es ja den K-Alarm.
    Wer Engel aus der Hölle holt, braucht Teuflisch gute Schuhe

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  3. #3
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    Werde das mal so an unseren Bürgermeister weitergeben.
    Mal sehen was dabei rauskommt.

  4. #4
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    gibt es einen Katalarm und hat der Kreis euch offiziell alarmiert muss er zahlen! dafür wird ja Katalarm gegeben, um eben zusätzliche Einheiten auch zu finanzieren.

  5. #5
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    Hi Leute!!


    Ihr wisst aber schon,dass es den KAT-Alarm nicht mehr gibt?!?


    MfG Akkon_21


    PS:Es heisst jetzt GROSSSCHADENSLAGE

  6. #6
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    die anfordernde stelle zahlt.
    fahren welche selbstständig in solche katastrophengebiete dann zahlen sie wen sie pech haben selbst.
    von uns ausm kreis sind welche zum hochwasser gefahren allerdings hatte die stelle vor ort die kräfte nicht explizit angefordert. ratet mal wer auf dem kosten sitzen bleibt ;-)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Akkon_21
    Hi Leute!!


    Ihr wisst aber schon,dass es den KAT-Alarm nicht mehr gibt?!?


    MfG Akkon_21


    PS:Es heisst jetzt GROSSSCHADENSLAGE
    Negativ. Die Großschadenslage ist eine Stufe unter dem K-Fall. Vielleicht gibt es die Bezeichnung KAT-Alarm nicht mehr, aber dennoch kann in so einem Fall der Katastrophenfall durch den Landrat ausgerufen werden. (ist zumindest in BY so)
    Greetz

    Benni

  8. #8
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    Ich kann Bugs B nur zustimmen. Meinses wissens nach hat man die Katastrophen wieder eingeführt. :-) Die gibt es jetzt wieder.

    Gruß
    Reissdorf

  9. #9
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    Hallo,

    Zitat Zitat von J.S.
    Hallo Forum,
    habe gerade folgendes Problem:
    Vor 2 Wochen wurden wir durch die Feuerwehrführungskräfte zum Schneeschippen nach Niederbayern alarmiert.
    Was heisst "durch Führungskräfte"?? Gab es ein offizielles Hilfeersuchen des Landkreises der K-Alarm ausgelöst hatte? Dann müssen diese Dinge ersetzt werden. Hat die Wehrführung oder wer auch immer Hilfe angeboten (z.B. über den "kleinen Dienstweg" - private Kontakte o.ä.) ist das was anderes. Entscheidend ist, ob die Anfrage offiziell über die untere Katastrophenschutzbehörde lief - sprich die Landkreise. Sonst spielt der K-Fall keine Rolle. Der Dienstweg muss eingehalten worden sien.

    Der Krisenstab des Landkreises mit K-Alarm muss euren Landkreis angefragt haben. Der gibt die Anfrage weiter. Das ist der Dienstweg.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

  10. #10
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    @Tobias
    Wir wurden offiziell angefordert, alarmiert wurde unsere Wehr telefonisch durch den zuständigen Kreisbrandinspektor.

  11. #11
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    Hallo,

    das verwundert mich dann eigentlich. Normalerweile zahlt der, der bestellt...
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
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  12. #12
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    Mahlzeit JS!

    Saach ma, WER hat Euch alarmiert?
    Wars ...
    a) das für den Einsatzraum zuständige LRA oder wurdet ihr von
    b) eine andere Stelle (Feuerwehr/Industriebetrieb/Privavatleute o.ä.) im Einsatzraum angefordert?

    Diese Frage muß als erstes geklärt werden - dann ist auch ne klare Aussage zu Euerer Chance auf Kostenersatz nach BayKatSG möglich.

    Gruß von den DLRGlern aus Oberfranken, die auch in Niederbayern gegraben haben

    Michael

  13. #13
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    Servus

    Angefordert wurden wir lt Aussage unseres Kreisbrandrates vom Innenministerium.

  14. #14
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    dann zahlt halt das Innenministerium.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  15. #15
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    Danke für Eure Antworten.
    Werde mal abwarten was jetzt letztendlich dabei rauskommt und mich mit dem Ergebnis später nochmal melden
    Gruß Jürgen

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