Hallo,

Zitat von
J.S.
Hallo Forum,
habe gerade folgendes Problem:
Vor 2 Wochen wurden wir durch die Feuerwehrführungskräfte zum Schneeschippen nach Niederbayern alarmiert.
Was heisst "durch Führungskräfte"?? Gab es ein offizielles Hilfeersuchen des Landkreises der K-Alarm ausgelöst hatte? Dann müssen diese Dinge ersetzt werden. Hat die Wehrführung oder wer auch immer Hilfe angeboten (z.B. über den "kleinen Dienstweg" - private Kontakte o.ä.) ist das was anderes. Entscheidend ist, ob die Anfrage offiziell über die untere Katastrophenschutzbehörde lief - sprich die Landkreise. Sonst spielt der K-Fall keine Rolle. Der Dienstweg muss eingehalten worden sien.
Der Krisenstab des Landkreises mit K-Alarm muss euren Landkreis angefragt haben. Der gibt die Anfrage weiter. Das ist der Dienstweg.
Viele Grüße
Tobias
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» Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph