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Thema: Teletron FuG 8b-1 e1 Zulasssung?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Uwe112 Gast

    e1-Kennzeichnung von Funkgeräten


  2. #2
    crazyossi Gast
    Verstehe ich das Schriftstück richtg, es ist für FUG KEINE e Kennzeichnung erforderlich, und Altgeräte dürfen in Neufahrzeuge verbaut werden.

    Oder ist das Schreiben nur für NRW gültig?

  3. #3
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hallo,

    Das Schriftstück erklärt nur die aktuelle Rechtslage, es gibt ja weder Anweisungen noch genehmigt es irgendetwas, ist also wirklich nur reine Info.

    Die in dem Schreiben dargestellte Situation gilt demnach nicht nur Bundesweit sondern EUROPAWEIT!

    Demnach darf ab sofort wieder jedes Gerät eingebaut werden, welches eine zulassung nach alten Recht hat! (FTZ, BTZ, Z usw.)

    Schwierig wird es bei "Altgeräten", welche aus der Übergangszeit stammen und damit eigendlich zum Zeitpunk ihrer Markteinführung eine E-Kennzeichnung bedürft hätten, aber diese nicht haben...

    Diese Konstellation dürfte aber sowieso die absolute Ausnahme sein!
    (Im BEreich der BOS wahrscheinlich gar nicht vorhanden)
    Ein denkbarer Fall währe für mich z.b. ein "billiges" HFG aus dem letzten JAhr, das am Bordnetz betrieben wird, das müsste auch weiterhin untersagt sein!

    Gruß
    Carsten

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