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Thema: FFW Gebührensatzung > Eure Erfahrung, Meinung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Eigentlich weichen wir ja vom Thema ab aber egal...

    Bei uns fährt in der Regel das Erstangriffsfahrzeug( LF 20/16 ) raus.
    Ganz einfach, weil dort der Ziehfix, Brechwerkzeug, "Glashalter"(halt eben so ein Saugnapf), Leitern, und was man sonst noch so an Werkzeug braucht verlastet wird...
    Zusätzlich noch der RW2 falls halt eben die Türöffnung aufgrund von tausenden von Riegeln und ultraverstärkten Türen sehr aufwendig wird und man noch Trennschleifer oder ähnliches benötigen könnte.(Leider weiß man ja nie, was einen erwartet)
    Und zusätztlich kommt natürlich ncoh die DLK dazu, um wie oben shcon erwähnt sich evtl. Zutritt durch Fenster zuverschaffen.

    Und da das, alles meistens nicht so klar ist was benötigt wird, im Verhältnis wie schnell es an der Einsatzstelle ist, finde ich einen Pauschal Preis schon ziemlich "okay". Die sollten allerdings auch nicht zu klein ausfallen...

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fire_in_the_hole
    Bei uns fährt in der Regel das Erstangriffsfahrzeug( LF 20/16 ) raus...Zusätzlich noch der RW2 ...Und zusätztlich kommt natürlich ncoh die DLK dazu,......
    [Spass an]
    Bei mir hat bis jetzt immer mein rechter Stiefel gereicht, um eine Tür zu öffnen
    [Spass aus]
    Zitat Zitat von Fire_in_the_hole
    Die sollten allerdings auch nicht zu klein ausfallen...
    Und wie hoch sollte sie sein? So ein Aufwand kostet natürlich auch ´ne Kleinigkeit.

    Wie wird denn bei solchen Einsätzen überhaupt abgerechnet? Mit dem Patienten oder mit dem Rettungsdienst oder wie läuft das ab?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Und wie hoch sollte sie sein? So ein Aufwand kostet natürlich auch ´ne Kleinigkeit.
    hmm... ich ich persönlcih würde jetzt einfach mal rein aussem Bauch sagen so ca. 300€
    (In einer von den hier genannten Gebührensatzungen Stand etwas von 100€ oder so...Find ich irgendwie zuwenig)

    Wie wird denn bei solchen Einsätzen überhaupt abgerechnet? Mit dem Patienten oder mit dem Rettungsdienst oder wie läuft das ab?
    Das muss der Patient bzw. seine Kranken Versicherung bestimmt getrennt bezahlen, ich denke nicht, dass die Kommune sich da groß artig mit dem ( meistens auch privaten) Rettungsdienst kurzschließen mag... Ich meine, das sind Beamten und das wär ja zusätzlcihe Arbeit! ;-)

  4. #4
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    Zitat Zitat von Fire_in_the_hole
    hmm... ich ich persönlcih würde jetzt einfach mal rein aussem Bauch sagen so ca. 300€
    (In einer von den hier genannten Gebührensatzungen Stand etwas von 100€ oder so...Find ich irgendwie zuwenig)
    300€ für ne Türöffnung?
    Ich würd dir als Eigentümer die Rechnung um die Ohren hauen ...
    Schonmal was von Wucher gehört?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Wieso Wucher ? womit vergleichst du es denn?
    Die Feuerwehr steht ausser Konkurenz, Sie ist ja auch kein Dienstleister unten vielen...

    Und wenn du bedenkst, dass du mit so einem Einsatz jeweils ein RW2, DLK und ein wichtiges LF bindest finde ich das schon gerechtfertigt!


    Bei uns ist das schon mal vorgekommen, dass Leute die Feuerwehr zum aufbrechen der Tür gerufen haben(unter Vorgabe von "gerechtfertigten" Gründen ) nur weil es 1. schneller geht und 2. sogar noch günstiger als Schlüsseldienst.
    Der hatte damit irgendwie schon Erfahrungen gehabt...

  6. #6
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    1. Wenn er den Notruf mißbraucht macht er sich Strafbar ...
    2. Wenn eine unmittelbare Gefahr besteht müßt ihr die Türe sowieso kostenfrei aufmachen.
    3. Würd ich die Rechnung nie zahlen und vor Gericht ziehen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Alex22
    1. Wenn er den Notruf mißbraucht macht er sich Strafbar ...
    Er hat ja Gründe angeben die den Einsatz erforderlich machten.

    2. Wenn eine unmittelbare Gefahr besteht müßt ihr die Türe sowieso kostenfrei aufmachen.
    Im Nachhinein, kann man aber aufgrund wegen fahrlässigkeit usw. den Einsatz kostenpflichtig machen!

    3. Würd ich die Rechnung nie zahlen und vor Gericht ziehen.
    Joar, kannst du ja versuchen, aber ich denke der Richter wird das ähnlich sehen ;-)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22
    300€ für ne Türöffnung?
    Ich würd dir als Eigentümer die Rechnung um die Ohren hauen ...
    Schonmal was von Wucher gehört?

    Und ich als EL würde Dir die Tür wieder zuziehen (;-))))) !
    Hast Du schon mal nen Schlüsseldienst Nachts um drei Uhr angerufen ?
    Na ja, auch egal.

    Fakt ist zumindestens in RLP das NUR das abgerechnet wird was auch EINGESETZT wurde, und nicht das was AUSGERÜCKT ist.( siehe auch Hilfeleistungs oder Brandbericht Abschnitt 66 - 84 )

    Kosten Pauschalisieren ist sicher ne gute idee, aber dann auch nur wenn der Einsatz IMMER mit gleicher Anzahl von Einsatzkräften erledigt werden kann, und somit die Kosten auch kalkuliert werden können. ( z.B Einsatz zur Türöffnung von zwei oder einer Hauptamtlichen Kraft oder Mitarbeiter der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, wo keine Lohnfortzahlung zu gewähren ist )

    300 € sind schnell weg, rechnet doch mal euren Bruttostundenlohn+Sozialabgaben des Arbeitgebers * Einsatzdauer

    Gruß Tele.....
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Alex22
    300€ für ne Türöffnung?
    Ich würd dir als Eigentümer die Rechnung um die Ohren hauen ...
    Schonmal was von Wucher gehört?

    Fiel mir gerade nur ein...

    Ein MDL wird bei uns mit ca. 500€ abgerechnet.... (Wie viel kostet es bei euch ?)
    Und da wird ja bekanntlich noch weniger gemacht, als bei einer Türöffnung.


    Also halte ich 300€ für gerechtfertigt. Und wenn es wirklich ein NOTFALL ist, dann sollten dir die 300€ auch egal sein... lieber 300€ weniger in der Tasche als Tot, weil dann kannst du auch nichts mehr mit dem Geld anfangen...

  10. #10
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    Zitat Zitat von Fire_in_the_hole
    ... lieber 300€ weniger in der Tasche als Tot, weil dann kannst du auch nichts mehr mit dem Geld anfangen...
    Was ist denn das für ein Argument: Damit wären ja auch 1000 € gerchtfertigt. Aber auch Dein Hausarzt könnnte auf die Idee kommen, und mehr abrechnen. Deine Gesundheit müsste Dir das dann doch auch wert sein
    *kopfschüttel*

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #11
    blue-devil-lg Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Aber auch Dein Hausarzt könnnte auf die Idee kommen, und mehr abrechnen.
    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ich denke, dass Du hier einige Sachen ganz gewaltig durcheinander wirfst:
    Wenn die Feuerwehr alarmiert wird, wird ein ganz anderer Apparat in Bewegung gesetzt, als wenn z.B. der Hausarzt oder Schlüsseldienst gerufen werden.

    Das fängt schon mit der Alarmierung in der Leitstelle an (gebundenes Personal für diesen Einsatz), die Einsatzkräfte die als Minimum alarmiert werden bestimmt die AAO, genauso wie die Anzahl und Art der ausrückenden Fahrzeuge.

    Beim Hausarzt oder Schlüsseldienst wird eine Persosn angerufen die dann dort hinfährt (in welcher Zeit?).

    Und worüber sprechen wir hier eigentlich? Es geht um kostenpflichtige Einsätze, sprich Einsätze die von irgendjemanden grob Fahrlässig, mutwillig oder aus Dummheit ausgelöst wurden, alles andere wird ja auch nicht berechnet. Wenn also jemand meint, er muss für einen verlorenen Schlüssel (mal ganz blöd gesagt) den Feuerwehr Apparat in Bewegung setzen, dann auch mit der Konsequenz die Kosten hierfür zu tragen.

    Meines Wissens wird garantiert keine Rechnung gestellt, wenn eine Person auf Grund eines Unfalls, Herzinfarktes o.ä. in der Wohnung ist und hierfür die Tür geöffnet werden muss.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Fire_in_the_hole
    Das muss der Patient bzw. seine Kranken Versicherung bestimmt getrennt bezahlen, ich denke nicht, dass die Kommune sich da groß artig mit dem ( meistens auch privaten) Rettungsdienst kurzschließen mag...
    Zwei Möglichkeiten: Entweder rechnet die Feuerwehr direkt mit der Krankenkasse ab. Dazu brauchen sie eine Genehmigung der Krankenkasse und das wäre mir neu.
    Zweitens: Die Feuerwehr rechnet mit dem Rettungsdienst ab. Von den ca. 350 € für den RD gehen dann also 300 € für die Feuerwehr ab. Das kann´s ja dann auch nicht sein.

    Ich lasse mich aber gerne überzeugen, wie´s wirklich läuft!

    Gruß, Mr. Blaulicht

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