Moin moin,Zitat von loxi
auch da bin ich mir nicht ganz sicher, ob das überhaupt so zulässig ist. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist man nämlich automatisch mit dem Staat verbunden. Und genau das ist ja bei Rot-Kreuz-Gemeinschaften nicht gewünscht.
Ausserdem (und das wollte ich schon lange mal los werden!): Jeder Staat darf lt. den Statuten der Rokreuz- und Roter Halbmond-Bewegung nur EIN rote Kreuz haben. Also streng genommen ist da nix mit DRK <-> BRK, allerhöchstens mit DRK Bayern.
Ich will jetzt allerdings nicht, dass sich die Bayern-Rotkreuzler umbennen, eine Unabhängigkeit von Bayernb wäre mir lieber ;-)
Gruß, Mr. Blaulicht