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Thema: Seltsames Fahrzeug

  1. #31
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    der Störungsdienst eines Jeden Größeren Energiedienstleisters hat schon
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #32
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    Zitat Zitat von hannibal
    der Störungsdienst eines Jeden Größeren Energiedienstleisters hat schon
    Falsch :)

    Oder: Nicht Ganz richtig ;)

    Die Gas-Entstörfahrzeuge haben, aber auch nur, falls irgendwo Gasleck o.ä. gemeldet wurde...

    Wenn das dann nämlich versehentlich gezündet wird, gibt das ein großes Loch...

    Wasserschäden und sogar Elektroschäden, sind in ihrer unmittelbar tötlichen Auswirkung "relativ" klein räumlich begrenzt, wenn man sie mit Gas-"störungen" vergleicht.

    Die Auswirkungen sind eben bei nicht rechtzeitigem beheben enorm größer ;)

    MfG Fabsi

  3. #33
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Die Gas-Entstörfahrzeuge haben, aber auch nur, falls irgendwo Gasleck o.ä. gemeldet wurde...
    Wasserschäden und sogar Elektroschäden, sind in ihrer unmittelbar tötlichen Auswirkung "relativ" klein räumlich begrenzt, wenn man sie mit Gas-"störungen" vergleicht.
    In Berlin fahren die Fahrzeuge der Stadtwerke -Kanalnotdienst- mit Blaulicht. Auch in anderen Städten fahren "seltsame" Blaulichtfahrzeuge, in Erfurt z.B. ein Wagen, der Fahrkartenautomaten repariert(http://www.bos-fahrzeuge.info/detail...3&mode=search). Mit der Begründung, dass das Fahrzeug auch zur Absicherung gefährlicher Stellen/ Unfallstellen verwendet werden soll, erhalten diese Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVO zum Führen von Blaulicht.

    andere Beispiele:
    http://www.bos-fahrzeuge.info/catego..._id=607&page=2

  4. #34
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    @überhose: Klar sein sollte ja schon, dass die Fahrzeuge nicht nur an Unfallstellen usw. stehen... sondern auch im Regulären Dienst eingesetzt werden. Dann aber ohne das SoSi zu nutzen ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: Ich wollte ja nur klarstellen, dass alle Firmen mit SoSi-Fahrzeugen die SoSi-Anlage auch NUR nutzen dürfen, wenns der StVO-§ 35 auch erlaubt :)

    Also wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben... Gummiebärchen usw. :D

  5. #35
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    Hi,
    um nicht kleinlich zu wirken, aber auf §35 dürfen die sich nicht berufen (außer ein BOS-Angöhöriger fährt:-), es gelten ausschließlich die Regelungen des §38 StVO.

    Gruß
    Knut

  6. #36
    T & S DRK Gast
    Hi,

    sicherlich ein Fahreug der BAG. Bei uns um Dorf steht so einer und der
    hat BAG Beschriftung, ein gelbes und ein blaues Rundumlicht.
    Sieht komisch aus.

  7. #37
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    Zitat Zitat von knutpotsdam
    um nicht kleinlich zu wirken, aber auf §35 dürfen die sich nicht berufen (außer ein BOS-Angöhöriger fährt:-), es gelten ausschließlich die Regelungen des §38 StVO.
    Blub blub blub.... Sorry, aber so langsam kann ich es NICHT mehr hören...

    §38 StVO ist nur Relevant für ANDERE Verkehrsteilnehmer...
    Und sagt NICHTS, aber auch garnichts darüber aus, wann man Sonderrechte im Straßenverkehr hat. Punkt um. Das steht fest!


    Sollte ein Fahrzeug Sonderrechte in anspruch nehmen und nicht unter den §35 StVO fallen, dann unterliegt es einer SONDERGENEHMIGUNG die vom zuständigen Bundes-Amt ausgestellt wurde und Genau Dieses Eine Fahrzeug "zusätzlich" in den §35 StVO ein.


    Und damit diese elendige Diskussion hier mal aushört, frag ich jetzt mal die Kollegen der GWG oder RE ob ich mal eine Kopie von dem Zettel bekomme...



    @T & S DRK:

    Fast ;) die BAG hat nicht ein gelbes und ein blaues Rundumlicht, sondern Nur ein Blaues :)

    Das "Gelbe" ist nur das Gehäuse welches von der Firma "Toll Collect" dazu benutzt wird, um den IR-Sender-Empfänger (IR = Infra-Rot) Wettergeschützt auf das Autodach zu montieren.
    Wenn die BAG also mit einem dieser Fahrzeuge an einem LKW auf der Autobahn vorbeifährt, dann rufen sie darüber die Daten über den LKW ab.
    (Alternativ können sie auch die Daten über den im Auto verbauten PC und die GPRS-Verbindung anhand des Nummernschildes abrufen)


    MfG Fabsi

    P.S.: Waren übrigens sehr informativ die Blaulichttage in Nettersheim, großes Lob an die Macher ;)

  8. #38
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    Um mal auf die Fahrzeuge der "Notfallmanager" der Bahn AG zurück zu kommen:
    Ich bin der Meinung, dass bei uns der Notfallmanager einen Opel Frontera in silber fährt, bei dem nur auf den Türen mittig das DB-Logo in rot aufgeklebt ist. Diese sind bis vor ein paar Jahren noch völlig ohne Warnanlagen rumgefahren, haben dann aber nen Blaulichtbalken bekommen und ein gelbes Rundumlicht dazu.

    Das trifft jetzt die ursprüngliche Beschreibung nicht exakt, aber Fahrzeugtyp und Farbe könnten schon angehen.

    Gruß,
    Funkwart

  9. #39
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    Zitat Zitat von Marco112
    Hallo,

    ich hab gestern auf der A3 in Richtung Frankfurt nen seltsames Einsatzfahrzeug gesehen. Dabei handelte es sich um einen ich glaube Toyota Geländewagen Farbe silber mit einer SoSi-Anlage in Form von zwei Blinklcihtern, eines davon gelb und das andere blau in einem. Ich konnte keine Aufschrift auf dem Wagen erkennen und auch kein Kennzeichen, wiel ich auf der Gegenspur war.

    Nu kann der ja auf der Durchfahrt gewesen sein, aber vielleicht istd er ja auch öfters hier unterwegs und bekannt? Sagt die Beschreibung jemandem was? Dreht sich um das Rhein-Main-gebiet.

    MkG Marco
    also bei uns raum oberfranken hat die autobahndirektion nordbayern mehrer pkw opekl vectra b die haben ne so-si anlage top 1 von W&G drauf und links und rechts 2 blaue kennleuchten und in der mitte ne gelbe!

  10. #40
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    Das Ordnungsamt Hanau hat Fahrzeuge mit RKL-Nalken wo eine Seite Blau und die andere Gelb ist. Der Leiter der Autobahnmeisterei Frankfurt/Main hat auch ein Dienstfahrzeug mit Blau und Gelb licht auf dem Dach. Sind aber nur Strahler in eine Richtung - Das könnte dein Fahrzeug sein - Die Mainova hat auch PKW´s mit Gelb und Blaulicht. BAG ist Klar, Obwohl mir der Sinn nach Blaulicht wie er im Gesetzt steht und der Zweck bei der BAG Fremd sind.

    Gruß Jan

    Ein Hesse schreibt Hessisch und net Deutsch :-)

  11. #41
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    Zitat Zitat von jankraft
    ...Fahrzeuge mit RKL-Nalken ... Ein Hesse schreibt Hessisch und net Deutsch :-)
    aha! ;-)
    Zitat Zitat von jankraft
    ...Fahrzeuge mit RKL-Nalken wo eine Seite Blau und die andere Gelb ist.
    Dann müssen die Lichter ja getrennt schaltbar sein. Ist so etwas möglich, un macht es Sinn? Von Rundumkennleuchten kann ja dann nicht mehr die Rede sein...

    Gruß, Mr. Blaulicht

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