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Thema: Pirmasens codes von Polizei

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Bendix 4123 Gast
    Beim Albrecht AE50H handelt es sich um einen Funkscanner, mit dem Frequenzbereiche abgehört werden können, die nicht mit einem normalen UKW-Radio empfangen werden können. Mit diesem Scanner lassen sich folgende Frequenzbereiche empfangen.
    68-88 MHz FM
    137-174 MHz FM
    380-512 MHz FM

    Mit diesem Gerät ist es möglich einen vorgegebenen Frequenzbereich abzusuchen ("scannen") und anschließend gefundene Sender abzuspeichern. Der AE50H besitzt 20 Speicherplätze, welche in der Praxis ausreichen. Wenn man einmal die gefundenen Sender abgespeichert hat, können diese dann wieder gescannt werden. Die Suchlaufgeschwindigkeit beträgt 16 Kanäle/Sekunde. Da der AE50H "nur" 20 Speicherplätze besitzt, ist dies ausreichend schnell.

    Mit diesem Scanner lassen sich Funkdienste wie z.B. Amateurfunk, BOS, Seefunk, LPD, Freenet usw. abhören.
    Der Scanner verfügt neben den 20 Speicherplätzen, einen Kanal- UND Frequenzsuchlauf. Bei einigen älteren Scannern ist nur ein Kanalsuchlauf vorhanden. Dies ist aber beim AE50H nicht der Fall. Das Gerät besitzt eine Tastatursperre, welche sehr nützlich ist. Das Gerät verfügt über eine gut einstellbare Rauschsperre (Squelch). Die beleuchtbare LCD-Anzeige ist gut ablesbar. Allerdings ist die Beleuchtung beim Einsatz von Akkus etwas dunkel.(im Gegensatz zum Einsatz mit Netzteil oder normalen Batterien).

    Um die Akkus zu schonen hat des Gerät eine Batteriesparschaltung. Die Bedienung des Gerätes ist einfach und man hat sich schnell reingefunden. Im Lieferumfang befindet sich eine Gummiantenne.

    ------------------------

    Freq.-Bereich: 68-88 MHz, 137-174 MHz, 380-512 MHz
    Suchlaufgeschwindigkeit: 16 Kanäle/Sekunde

  2. #2
    lisa26ts Gast
    danke, für eure antwort habe gerade gelesen das das scannen verboten ist und man erhebliche schwiergkeiten bekommen kann ich werde es wohl außer betrieb nehmen und einem guten freund überlassen der kann damit bestimmt mehr anfangen wie ich da er ja auch etwas mit flugfunkt zutun hat.

    have a nice day

    lisa

  3. #3
    Bendix 4123 Gast
    na ehrlich gesagt so eng sieht das wohl hier keiner =)) wie heißt es so schön "wo kein kläger da kein richter"

    musst es ja net jedem auf die nase binden

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.988
    Das Abhören mit dem Scanner ist nicht prinzipel verboten. Du darfst den Rundfunk, Amateurfunk, Zeitzeichen- und Wetterfunk abhören.

  5. #5
    Registriert seit
    30.05.2004
    Beiträge
    957
    Morgen!

    OT: Schau mal einer an was die Jungs wieder hilfsbereit sind +fg+ ;)

    B²T: Was Blinky schreibt ist Korrekt. Wenn es jetzt aber um BOS-, Betriebs- oder Taxi- und Bahnfunk geht, kommt man wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Deswegen geb ihn wirklich lieber einem guten Freund ;-)

    Benutz mal die Suchfunktion und schau mal ob du Gerichtsurteile findest. Da siehst du was dir im Falle des Falles blüht +lach+


    In diesem Sinne....

    @ Bendix: Falsche Einstellung ;) Außerdem hat sie hier ja schon Dinge gepostet die die Annahme rechtfertigen, dass da was passiert was vll. nicht §§ konform ist. Nunja, siehe Hausdurchsuchung in Hannover....

  6. #6
    Bendix 4123 Gast
    welches hausdurchsuchung ?

  7. #7
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