Zum Thema Vorbestrafung usw:

PDF vom IDF.NRW (Laufbahnverordnung)
http://www.idf.nrw.de/download/normen/lvo_ff.pdf
§ 1
Aufnahme
in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr
(2) In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) darf nur aufgenommen werden,
c) wer nicht vorbestraft im Sinne des § 20 Abs. 2 Buchstabe a - c dieser Verordnung ist.