Das Rettungsassistentengesetz sieht im Grundsatz 1 Jahr Schule und 1 jahr Praktikum vor.

Dann wird dir auf Antrag die Erlaubniss zum Führen der Berufbezeichnung RETTUNGSASSISTENT erteilt.

Vorher bist du Nix :-)

Ausser Rettungssanitäter, wenn deine Schule, so wie der großteil der Schulen dich als Rettungsassistent prüft.

hat den Vorteil das du dann als erster mann auf dem KTW fahren kannst und das du dann eine

Streng genommen hast du nur nach dem ersten Jahr (ohne RS) lediglich den Status einer geeigneten Person.

Ich persönlich finde es immer etwas übertrieben und Affig wenn Leute die die Ganze Zeit RS sind Ihren Abschluss machen und nach der Prüfung den Höhenflug bekommen und sich weigern ein RS Rückenschild anzuziehen.

Du bist und bleibst nun mal RS .