Ja, nee, das war im Grunde klar. Schließlich lebe ich schon länger in D-land ;-)
Was ich halt wissen wollte ist, ob es dazu irnkwo eine Durchführungsverordnung, Ministerialerlaß, etc. pp gibt, in der klar steht "ist gleichzusetzen/ist gleichwertig mit"...
Der Ausbildungs- und Prüfungsumfang einer staatl. Prüfung für RettAss ist ja nun mal um ein etliches höher als für RettSan und somit zumindest theoretisch als mindestens gleichwertig anerkennbar (IMVHO). Deshalb die Frage nach einem evtl. existierenden, mir immer noch unbekannten Erlaß wie oben. Scheints aber nicht zu geben...

Regelungslücke! Es lebe D-land!

Grüße ins Allgäu,

Christian