Moin @all!

Ich hätt' da mal gerne ne Frage (und hoffe, dass sie nicht schon zu oft gestellt wurde):

Welchen Status hat denn nun jemand, der die staatliche Prüfung zum RettAss nach einem Vollzeitlehrgang bestanden hat tatsächlich? In der Praxis ist ist es ja oft so, dass solche RettAss i.P. analog eines RS eingesetzt werden. Oftmals auch, ohne, dass zuvor explizit eine Prüfung nach RettSanAPO abgelegt wurde. Nun ist der Stoff des schulischen Jahres erheblich umfangreicher, es werden umfangreichere Klinikpraktika absolviert, es wird auch ein Rettungswachenparktikum eingeschoben (laut Lehrkatalog). Kann man also jemanden, der das schulische Jahr mit Prüfung absolviert und bestanden hat, generell mit einem RettSan gleichsetzen oder nicht? Die RettAssAPrVO gibt hier m.E. nichts her. Wohlgemerkt, es geht hier um Einsetzbarkeit ausserhalb eines Anerkennungsjahres!

Und noch eine Bitte: Es geht mir bei meiner Frage um belegte Fakten (wenns geht mit Quelle) und weniger um persönliche Meinungen - danke.

Vielen lieben Dank!

Christian