Hallo,
also zunächst muss ich Ebi zustimmen. Neben dem TKG gelten da u. U. auch noch die Meterwellenrichtlinie etc., also die gesetzlichen Bestimmungen beim Betreiben von Funkanlagen.
Das CE Kennzeichen ist ein vom Hersteller selber auf das Gerät aufgebrachte Zeichen, also ein Herstellerkennzeichen. Damit garantiert er für sein Gerät, dass alle für dieses Produkt zum Tragen kommenden europäischen Normen und Richtlinien erfüllt sind bzw. eingehalten wurden (z. B. die EMV-Richtlinie).
Selbst das Fehlen dieser Kennzeichnung würde nicht unbedingt bedeuten, dass das Gerät nicht betrieben werden darf. Ein Eingriff läßt halt eben selbstredend diese Herstellerzusage verfallen. Ein fehlendes CE Kennzeichen hätte allerdings für den Hersteller zur Folge, dass das Gerät in Europa nicht exportiert bzw. vertrieben werden könnte.
Im Allgemeinen gilt doch aber, wo kein Kläger, da kein Richter ...
Gruß
Eifelfunker