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Thema: rechtliches zum Testsender

  1. #1
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    rechtliches zum Testsender

    Hallo,
    ich wollte mal fragen, ob man überhaupt ein Testsender besitzen bzw. benutzen darf. Ich meine jetzt richtige FME Prüfgeräte und nicht die, die an einen Scanner angeschlossen werden.
    Man kann ja damit auch viel dumme Sachen anstellen, obwohl sie nur eine sehr kurze (und überprüfte) Reichweite haben.

    Sören

  2. #2
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    ja
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Profdok Gast
    ja, die ein CE zeichen haben!

  4. #4
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    Original geschrieben von Profdok
    ja, die ein CE zeichen haben!
    Das hat mein modifizierter Scanner auch..... *g*

  5. #5
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    Original geschrieben von Osbornestier
    Das hat mein modifizierter Scanner auch..... *g*
    Das widerspricht sich doch.
    Der Scanner hat das CE-Zeichen bekommen, als er unverbastelt war. Mit der Modifikation erlischt des ;)

  6. #6
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    Original geschrieben von Aeskulap
    Das widerspricht sich doch.
    Der Scanner hat das CE-Zeichen bekommen, als er unverbastelt war. Mit der Modifikation erlischt des ;)
    Naja, das Zeichen hat er noch ^^
    Das Ganze war ja auch alles scherzhaft gemeint. Schon klar, was bei Modifikation passiert.
    Sollte nur die Aussagekraft des CE-Zeichens als reinen Aufdruck etc. darstellen ^^

  7. #7
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    Original geschrieben von Osbornestier
    Naja, das Zeichen hat er noch ^^
    Das Ganze war ja auch alles scherzhaft gemeint. Schon klar, was bei Modifikation passiert.
    Sollte nur die Aussagekraft des CE-Zeichens als reinen Aufdruck etc. darstellen ^^
    Das hat mit dem CE-Zeichen garnix zu tun. CE sagt nur was darüber aus, ob das Gerät nach den Richtlinien für den Innereuropäischen Handel gebaut wurde (so in etwa).
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  8. #8
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    Original geschrieben von Duffy73
    Das hat mit dem CE-Zeichen garnix zu tun. CE sagt nur was darüber aus, ob das Gerät nach den Richtlinien für den Innereuropäischen Handel gebaut wurde (so in etwa).
    Na sicher doch ... wenn das Gerät verändert wurde entspricht es nicht mehr den Richtlinien und darf somit auch nicht mehr betrieben werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    aber die chinesen haben auch ein CE zeichen, sieht fast so aus wie das deutsche , aber das bedeutet halt was anderes -> CHINA EXPORT
    Wer Engel aus der Hölle holt, braucht Teuflisch gute Schuhe

    HAIX FireFlash -PRO- mit dem neuen patentiertem Schnürsystem

  10. #10
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    Original geschrieben von Alex22
    Na sicher doch ... wenn das Gerät verändert wurde entspricht es nicht mehr den Richtlinien und darf somit auch nicht mehr betrieben werden.
    wo steht denn, dass man Geräte ohne CE-Zeichen nicht betreiben darf?
    Geändert von Duffy73 (28.12.2005 um 16:47 Uhr)
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  11. #11
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    Üblicherweise dürfen Artikel ohne CE-Kennzeichnung gar nicht vertrieben werden.
    Von daher stellt sich die Frage des Benutzungsverbots gar nicht erst.

    MfG

    Frank

  12. #12
    FFW Pietling 2 Gast
    Original geschrieben von Profdok
    ja, die ein CE zeichen haben!
    Ich hab mich mal bei Ebay umeschaut und dort steht bei den meisten Angeboten dabei, dass der Betrieb nicht erlaubt ist. Was stimmt denn nun?

  13. #13
    Registriert seit
    10.02.2003
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    Original geschrieben von FFW Pietling 2
    Ich hab mich mal bei Ebay umeschaut und dort steht bei den meisten Angeboten dabei, dass der Betrieb nicht erlaubt ist. Was stimmt denn nun?
    Hi,
    in erster Linie gilt hier mal das TKG.
    Wenn du nicht berechtigt bist, ist es nun mal verboten.
    Da können die Verkäufer in ebay schreiben was sie wollen.
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  14. #14
    Registriert seit
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    333

    CE Kennzeichnung

    Hallo,

    also zunächst muss ich Ebi zustimmen. Neben dem TKG gelten da u. U. auch noch die Meterwellenrichtlinie etc., also die gesetzlichen Bestimmungen beim Betreiben von Funkanlagen.

    Das CE Kennzeichen ist ein vom Hersteller selber auf das Gerät aufgebrachte Zeichen, also ein Herstellerkennzeichen. Damit garantiert er für sein Gerät, dass alle für dieses Produkt zum Tragen kommenden europäischen Normen und Richtlinien erfüllt sind bzw. eingehalten wurden (z. B. die EMV-Richtlinie).

    Selbst das Fehlen dieser Kennzeichnung würde nicht unbedingt bedeuten, dass das Gerät nicht betrieben werden darf. Ein Eingriff läßt halt eben selbstredend diese Herstellerzusage verfallen. Ein fehlendes CE Kennzeichen hätte allerdings für den Hersteller zur Folge, dass das Gerät in Europa nicht exportiert bzw. vertrieben werden könnte.

    Im Allgemeinen gilt doch aber, wo kein Kläger, da kein Richter ...

    Gruß

    Eifelfunker

  15. #15
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255

    Re: CE Kennzeichnung

    Original geschrieben von Eifelfunker
    Hallo,

    Im Allgemeinen gilt doch aber, wo kein Kläger, da kein Richter ...
    Gruß

    Eifelfunker
    Er wollte aber gerade das rechtliche Wissen und da nützen solche Aussagen gar nix.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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