Begehe ich dabei nicht auch eine Ordnungswidrigkeit?
Wenn das Gerät für die EU keine Zulassung hat würde ich dem Kunden das auch offen sagen und meine Mitwirkung beim Begehen der Ordnungswidrigkeit, die sich aus dem Verstoß gegen die entsprechenden Fernmeldegesetze ergibt, ablehnen.
Aber über die Philosophie, wie ich als Händler / Servicebetrieb mit den ach so günstig erworbenen Schrottgeräten von Flohmärkten oder Auktion nach dem Motto "hat bis zur Aussonderung (natürlich wegen Totalschaden) einwandfrei funktioniert" umgehe, könnte man Bücher schreiben.




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