Wäre ja schon etwas paradox, wenn die Technik zur Alarmierung in einem ELW(2) nicht erlaubt wäre. Schließlich ist er ja gerade dafür da, die Leitstselle bei Ausfall zu "ersetzen" oder bei Großschadenslagen zu untersützten oder die Aufgaben zu übernehmen.
Und die Stützpunkte die ich hier kenne (Hessen) haben auch alle die nötige Technik zur Alarmierung. Ob es genutzt wird steht auf einem anderen Blatt, aber sinnvoll meiner Meinung schon.