Hmm.... also Leitstellen ja.
Die Zuständigen Zentralen der KatS-Dienste und die der HiOrgs. (z.B. Zentrale des MHD in Kreis XY)

Wenn es integrierte Leitstellen gibt, also RD/FW/KatS auf einer Leitstelle auflaufen wird wohl dieser allein die Hoheit der Alarmierung obliegen.
Die Leistellen dürfen das denn wohl delegieren.

Nach TR BOS und der DV habe ich damals (1997) noch gelernt dass mobile Alarmgeber nicht zugelassen oder statthaft sind.
Damit fällt der KdoW/ELW usw komplett aus der BOS-konformen Alarmierung raus.

Mittlerweile schliesse ich die HiOrgs eigentlich gänzlich aus, da sie nur noch im Rahmen des erweiterten Zivil- / KatS
und als beauftragter RD unter die BOS fallen. Ansonsten sind sie nur geduldet.
Anm. meinerseits (Sollte man aber wieder Rückgängig machen, sonst steht für ein einheitliches Digitalfunknetz einiges an Problemen an.)