eine 2m Relaisstation. (empfangen im UB, senden im OB)
Damit könnten wir den gesamten Ortsbereich mit 2m Funk abdecken. (Die FuGs dann alle in Betriebsart GegensprechenUnterbad)
Wenn der Regen es mal wieder zu gut mit uns meint und die Keller voll laufen, kann der ELW über 2m auch noch das TLF/LF/etc. über 2m erreichen, auch man sich am anderen Ende der Gemeinde befindet.
Wir haben auf unserem Schlauchturm in ca. 12-15m höhe eine (!) 2m- Antenne die dann für so etwas hätte genutzt werden können (wenn es diese Weiche gäbe).
Wie sieht das überhaupt rechtlich aus. Darf man eine solche Relaisstation betreiben?
Ich kenne das aus einigen Städten die haben so etwas in der U-Bahn. Da geht das aber über eine "Kabel" das als Antenne im gesamten U-Bahnnetz verlegt ist. Die können dann im Tunnelbereich auf Kanal 50GU mit dem Betreiber des Bahnnetzes sowie mit der Leitstelle sprechen. Das muss doch auch über eine Antenne (in diesem Fall einem Kabel) funktionieren....