Hallo,

Ich denke, erstmal dasselbe wie auch die kommerziellen Nutzer:
BLÖD DREINSCHAUEN!!!
Wer das "Glück" hat Motorola Geräte zu besitzen (oder BOSCH MR11) kann die Geräte wenigstens noch umprogrammieren (nicht umflashen, das ist ein Eingriff und bring die Zulassung zum erlöschen) und im konventionellen Modus als Betriebsfunkgerät einsetzen. Hierfür ist allerdings eine entsprechende Frequenzzuteilung unbedingt Vorraussetzung!

Bei HFG´s mit konventionellen Modus gäbe es evtl. auch die Möglichkeit, diese auf PMR-Frequenzen zu programmieren und mit entsprechend niedrig eingestellter Sendeleistung als PMR Geräte zu nutzen. Allerdings ist dieses natürlich erstens nicht mit dem BüFu-Kompfort zu vergleichen und zweitebns rechtlich umstritten. Eine Anfrage bei drei Aussenstellen der (damaligen) RegTP mit denen ich dienstlich zu tun habe, brachte drei verschiedene Antworten: "müsste erlaubt sein", "müsste verboten sein", "Ich weiß es nicht, die Bedingungen kann man so oder so auslegen, solange es keinen stört..."!!! (jeweils alle ohne rechtsverbindlichkeit)
Eine Bitte um rechtsverbindliche! Auskunft direkt an die zuständige Stelle (vor ca 3Monaten) wurde bis heute noch nicht beantwortet.
Also eine ganz klare Rechtslage ;-(

Davon abgesehen zeigt die jetzt eingetretene Situation wunderbar, das es einfach Falsch ist, sich in solch essentiellen Dingen wie der Kommunikation auf einen Fremdanbieter zu verlassen. Man hat nur einfluss auf Dinge die man SELBST kontrollieren kann.
Hoffentlich lernen die oberen daraus und bauen ein evtl. TETRA Netz nun doch im BESITZ UND BETRIEB des BUNDES/B-Landes auf!

Gruß
Carsten