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Thema: Warnleittafel für Autobahnen bzw. für Straßen

  1. #16
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    1.778
    Hallo.

    Als Feuerwehr darf man wie schon gesagt den Verkehr nicht leiten,außer man bekommt eine Bestädigung bzw. Erlaubnis von der Polizei,dann ist es in Ordnung

    So lang die Polzei noch nicht da ist,sichert man entweder ab oder die Straße bzw. Autobahn wird vollgesperrt....!!!!

    Das ganze Problem ist,wenn man umleitet und die Polizei weis nix davon und es kracht da irgendwo,dann.... ''kann sich jeder seinen Teil denken''
    Geändert von Glubschi (14.11.2005 um 16:50 Uhr)

  2. #17
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    2.363
    Hallo !

    Was heißt den " Umleiten" , wenn auf der Autobahn zwecks Absicherung der Einsatzstelle die rechte Fahrbahn gesperrt wird, ist das keine Umleitung im Sinne der RSA, sondern stellt lediglich ein Fahrbahnreduzierung von 2 auf 1 dar, da ja der Verkehr weiterhin in seine bevorzugte Richtung gelenkt wird, also keine Umleitung ( Umleitung = eine für den Verkehr nicht vorhergesehene Richtungsänderung ). Und geht es hierbei nicht um Verkehrsregelnde Maßnahmen sondern um Gefahrenabsicherung im öffentlichen Straßenverkehr.

    Hinweis :

    Triblitze oder Lauflichtanlagen sind gem. RSA keine zugelassene Richtungsweisende Verkehrszeichen. Weil der Zusatz mit dem Richtungspfeil fehlt.
    Viele Autofahrer erkennen die Blitzer eh nicht als Richtungsweisend ... Eine Absicherung mit zusätzlichen Blitzern oder Vorwarnleuchten ist aber immer Sinnvoll .

    MfG

  3. #18
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    @Andreas 53/01, :)

    ja du hast Recht mit der Autobahn. Hab mich da falsch ausgedrückt. Ist hauptsächlich auf Landstraßen gemeint.

  4. #19
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    5.257
    Original geschrieben von Backdraft007
    Ich weiß jetzt net, ob ich 100%ig richtig liege.

    Wir dürfen ja keine verkehrsleitenden Maßnahmen durchführen. Und bin mir ziemlich sicher, das diese Tafeln darunterfallen.
    Bitte keine Verallgemeinerungen ... du hast in 93,75 % der Fälle Recht *gg*
    die anderen 6,25 % stehen für Bayern, hier darf die Feuerwehr verkehrsleitende Maßnahmen durchführen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #20
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    1.778
    Original geschrieben von Ritsch
    Hallo

    Also wir haben einen Verkehrabsicherungsanhänger. Das ist das selbe Modell, das auch die Autobahnmeisterei verwendet.
    Mit Blitzleuchten, einem blinkendem Pfeil, einem drehbaren Schild (blau mit weißem Pfeil). Weiter sind auf dem Hänger noch ca, 20 Verkehrsleitkegel verladen, die mit steckabren Blitzleuchten ausgestattet sind. Das ganze wird bei einem VU entweder vom 2. ausrückendem LF gezogen, oder vom Kran.

    Gruß Ritsch

    Hallo.

    Läuft der Anhänger über die Fahrzeugdose oder mit Batterien?

  6. #21
    Registriert seit
    06.03.2005
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    Original geschrieben von Ritsch
    Hallo nochmal

    Der Anhänger läuft normal über eine Batterie-Anlage. Der Anhänger hängt im Gerätehaus genau so wie die Fahrzeuge an einem Ladegerät. Betriebszeit mit Batterien ~ 6 Stunden.
    Dann besteht noch die Möglichkeit das ganze über ein Stromaggregat zu versorgen, oder über die Fahrzeugdose.

    Gruß Ritsch

    Hallo.

    Und wie ist das mit der Erhaltung? Ich mein die Batterien sind ja auch eine kostpielige Sache...

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