Hallo Bastel,

Original geschrieben von Bastel
@DaRake

du hast geschrieben:
>...Der Fachkundenachweis Rettungsdienst reicht nicht in allen Bundesländern dazu, sich NOTARZT nennen zu dürfen! ...<

Wo soll das so sein ???
Wäre neu für mich !

DIN 13050
3.22
NOTARZT
Ein Arzt in der Notfallrettung, der über eine entsprechende Qualifikation fergügt
in Berlin reicht der Fachkundenachweis Rettungsdienst nicht aus für den NOTARZT-Dienst. Wers nicht glaubt der liest:

Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des § 7 Abs. 3 des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Berlin

(Rettungsdienstgesetz - RDG) - AV Notarzt - vom 13. November 1999


5. Qualifikation

(1) Als Notärzte dürfen von den Krankenhäusern nur Arzte eingesetzt werden, die entsprechend qualifiziert sind und die Gewähr für eine fachgerechte Wahrnehmung des Notarztdienstes bieten.

(2) Voraussetzungen der Qualifikation sind

eine eineinhalbjährige klinische Tätigkeit nach der Approbation, die eine mindestens einjährige Tätigkeit in der Intensivmedizin einschließt,
eine sechswöchige Hospitation in fachfremden Abteilungen (Kinder, Geburtshilfe, chirurgische bzw. internistische Rettungsstelle) und die Überprüfung der praktischen Einsatzfähigkeit auf einem Notarztwagen durch den Stützpunktleiter, gegebenenfalls vertreten durch einen erfahrenen Notarzt, der die Zusatzbezeichnung ,,Rettungsmedizin" führt, nach einer ausreichenden Anzahl von Einsätzen unter Aufsicht eines Notarztes.

(3) Der Fachkundenachweis Rettungsdienst ersetzt nicht die in Absatz 2 genannten Qualifikationsanforderungen.

(4) Die Notärzte sind verpflichtet, sich in den Fachfragen ihres Aufgabengebietes regelmäßig fortzubilden.

Gruß
Sebastian