@DaRake

du hast geschrieben:
>...Der Fachkundenachweis Rettungsdienst reicht nicht in allen Bundesländern dazu, sich NOTARZT nennen zu dürfen! ...<

Wo soll das so sein ???
Wäre neu für mich !

DIN 13050
3.22
NOTARZT
Ein Arzt in der Notfallrettung, der über eine entsprechende Qualifikation fergügt


Hiernach reicht der "Fachkundenachweis Rettungsdienst" grundsätzlich aus.
Einige Träger des Rettungsdienstes "wünschen" sich zusätzlich eine in einigen Bundesländern mögliche sogenannte Zusatzbezeichnung "Rettungsmedizin" (in Niedersachsen seit kurzem wohl "Notfallmedizin", noch immer nicht zu verwechseln mit einer "richtigen" Facharztausbildung)

Aber das ist keine Bedingung sich "NOTARZT" nennen zu dürfen !!!!


Zu Thema SoSi-Anlage:
Das Behördenkennzeichen bei dem Fahrzeug im Beitrag läßt da au ein problemloses Genehmigungsverfahren schließen !

In dem Link zum ZDF-Textbeitrag waren aber schon grundsätzlich alle Informationen enthalten .

Leider trägt dieses hier fälschlicher Weise getragene "NOTARZT" Rückenschild weiter zur allgemeinen Verwirrung der Bevölkerung bei: Rettungsdienst,Feuerwehr, Notarzt, Kassenärztlicher-Notfalldienst, Hausärztlicher Notdienst .....

Das bringt mich wieder zu einer alten Forderung zurück: eine allgemeingültige Notfallnummer (z.B. 112 , a la Beispiel USA und 911 )

Warum soll der Laie, der eh schon in einer für ihn extremen Ausnahmesituation ist, so wichtige Entscheidungen treffen, welche "Notruf"-Nummern er wählt.

Gruß
Bastel