Mal ne dumme Frage,
wo ist der Unterschied zwischen Fachkundenachweis Rettungsdienst und der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin?
Meines Wissens dürfen in B-W nur Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin als Notarzt eingesetzt werden (und so hab ich es bisher auch immer in der Praxis erlebt) und so interpretiere ich auch die Weiterbildungsverordnung und das Landesrettungsdienstgesetz (§10).
Die besteht aus:
- 2 Jahre approbierte Arzttätigkeit, davon min. 6 Monate auf Intensiv
- 50 NEF Einsätze unter Aufsicht eines erfahrenen Notarztes
- 80h Fortbildung nach dem Curiculum Notfallmedizin der BÄK (ABCD)
- Prüfung
Wobei man mit der Theorie und Praxis erst nach 1.5h Jahren nach Approbation anfangen darf.