Hallo,
Original geschrieben von DaRake
in Berlin reicht der Fachkundenachweis Rettungsdienst nicht aus für den NOTARZT-Dienst. (...)
Nunja - die Anforderungen sind ja zu einem Großteil auch Voraussetzung um den Fachkundenachweis zu bekommen, schaun wir mal bei der ÄK NRW.
Insofern relativiert sich das schon. Natürlich bleibt festzuhalten, dass das Land Berlin diese Dinge immerhin in die Gesetzgebung hat einfließen lassen. In Hessen wird lediglich auf die Landesärztekammer verwiesen.
Original geschrieben von Firebird
wo ist der Unterschied zwischen Fachkundenachweis Rettungsdienst und der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin?
Wenn du mal den oben aufgeführten Link anschaust, wirst du sehen, dass die von dir aufgeführten Punkte im Wesentlichen Punkte für den Fachkundenachweis ist.
Man hat lediglich die Namensgebung geändert. D.h. eigentlich erwirbt man auf der einen Seite den Fachkundenachweis Rettungsdienst (so nennt sich der Lehrgang), darf dann aber die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin führen. Die ÄK Bremen hat diese Bezeichnung im April geändert (PDF-Link).
Geändert von Tobias (04.12.2005 um 13:05 Uhr)
Viele Grüße
Tobias
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» Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph