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Thema: Seltsames NEF/Arztfahrzeug

  1. #16
    Registriert seit
    14.12.2004
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    930
    Hallo Bastel,

    Original geschrieben von Bastel
    @DaRake

    du hast geschrieben:
    >...Der Fachkundenachweis Rettungsdienst reicht nicht in allen Bundesländern dazu, sich NOTARZT nennen zu dürfen! ...<

    Wo soll das so sein ???
    Wäre neu für mich !

    DIN 13050
    3.22
    NOTARZT
    Ein Arzt in der Notfallrettung, der über eine entsprechende Qualifikation fergügt
    in Berlin reicht der Fachkundenachweis Rettungsdienst nicht aus für den NOTARZT-Dienst. Wers nicht glaubt der liest:

    Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des § 7 Abs. 3 des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Berlin

    (Rettungsdienstgesetz - RDG) - AV Notarzt - vom 13. November 1999


    5. Qualifikation

    (1) Als Notärzte dürfen von den Krankenhäusern nur Arzte eingesetzt werden, die entsprechend qualifiziert sind und die Gewähr für eine fachgerechte Wahrnehmung des Notarztdienstes bieten.

    (2) Voraussetzungen der Qualifikation sind

    eine eineinhalbjährige klinische Tätigkeit nach der Approbation, die eine mindestens einjährige Tätigkeit in der Intensivmedizin einschließt,
    eine sechswöchige Hospitation in fachfremden Abteilungen (Kinder, Geburtshilfe, chirurgische bzw. internistische Rettungsstelle) und die Überprüfung der praktischen Einsatzfähigkeit auf einem Notarztwagen durch den Stützpunktleiter, gegebenenfalls vertreten durch einen erfahrenen Notarzt, der die Zusatzbezeichnung ,,Rettungsmedizin" führt, nach einer ausreichenden Anzahl von Einsätzen unter Aufsicht eines Notarztes.

    (3) Der Fachkundenachweis Rettungsdienst ersetzt nicht die in Absatz 2 genannten Qualifikationsanforderungen.

    (4) Die Notärzte sind verpflichtet, sich in den Fachfragen ihres Aufgabengebietes regelmäßig fortzubilden.

    Gruß
    Sebastian

  2. #17
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    268
    Tja, da sind die Berliner ja mal vorbildlich und nennen konkrete Qualifikationsanforderungen !
    (Außer dem einen Jahr Intensivstation aber weitestgehend deckungsgleich mit die (offiziellen) Eingangsbedingungen für den "Fachkundenachweis Rettungsdienst"-Kurs )

    Was dann wiederum den betreffenden Leuten von wem bescheinigt wird steht aber noch immer auf einem anderen Blatt !

    Vorbildlich finde ich auch die Verpflichtung aller Krankenhäuser sog. "Ärztliche Einsatztrpps" (Arzt + Pflegekraft mit Notfallkoffern) rund um die Uhr vorzuhalten !!!!
    Könnten sich andere Bundesländer eine Scheibe von abschneiden !

    Gruß
    Bastel

  3. #18
    andy871337 Gast
    So was ähnliches hatten wir doch schon mal. Das der ÄND als ÄND fährt und wenn er von der BF gebraucht wir wandelt sich das Fahrzeug in ein NEF. ;-)
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ight=Frankfurt

  4. #19
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    Mal ne dumme Frage,

    wo ist der Unterschied zwischen Fachkundenachweis Rettungsdienst und der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin?

    Meines Wissens dürfen in B-W nur Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin als Notarzt eingesetzt werden (und so hab ich es bisher auch immer in der Praxis erlebt) und so interpretiere ich auch die Weiterbildungsverordnung und das Landesrettungsdienstgesetz (§10).

    Die besteht aus:

    - 2 Jahre approbierte Arzttätigkeit, davon min. 6 Monate auf Intensiv
    - 50 NEF Einsätze unter Aufsicht eines erfahrenen Notarztes
    - 80h Fortbildung nach dem Curiculum Notfallmedizin der BÄK (ABCD)
    - Prüfung

    Wobei man mit der Theorie und Praxis erst nach 1.5h Jahren nach Approbation anfangen darf.

  5. #20
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    Hallo,

    Original geschrieben von DaRake
    in Berlin reicht der Fachkundenachweis Rettungsdienst nicht aus für den NOTARZT-Dienst. (...)
    Nunja - die Anforderungen sind ja zu einem Großteil auch Voraussetzung um den Fachkundenachweis zu bekommen, schaun wir mal bei der ÄK NRW.

    Insofern relativiert sich das schon. Natürlich bleibt festzuhalten, dass das Land Berlin diese Dinge immerhin in die Gesetzgebung hat einfließen lassen. In Hessen wird lediglich auf die Landesärztekammer verwiesen.

    Original geschrieben von Firebird
    wo ist der Unterschied zwischen Fachkundenachweis Rettungsdienst und der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin?
    Wenn du mal den oben aufgeführten Link anschaust, wirst du sehen, dass die von dir aufgeführten Punkte im Wesentlichen Punkte für den Fachkundenachweis ist.

    Man hat lediglich die Namensgebung geändert. D.h. eigentlich erwirbt man auf der einen Seite den Fachkundenachweis Rettungsdienst (so nennt sich der Lehrgang), darf dann aber die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin führen. Die ÄK Bremen hat diese Bezeichnung im April geändert (PDF-Link).
    Geändert von Tobias (04.12.2005 um 13:05 Uhr)
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

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