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Thema: Besitzt diese RKL eine zulassung?

  1. #1
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    Besitzt diese RKL eine zulassung?

    Hallo , es geht um folgendes Modell:
    http://cgi.ebay.de/DOPPELBLITZLEUCHT...temZ7974744034 mehr darüber sagen?

    ich denke das es sich über den Typ 05-16 handelt?!

    danke
    Geändert von testman (06.11.2005 um 21:01 Uhr)
    Wer Engel aus der Hölle holt, braucht Teuflisch gute Schuhe

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  2. #2
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    re

    Hallo

    Diese RKL besitzt eine Zulassung nach §35a StVZO!
    Besitzte diese selber und bin sehr zufrieden!
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  3. #3
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    Re: re

    Original geschrieben von Florian Feuerbaer
    Hallo

    Diese RKL besitzt eine Zulassung nach §35a StVZO!
    Besitzte diese selber und bin sehr zufrieden!

    verwechselst du da etwas?
    StVZO
    §35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Moin moin,

    wenn man das Ding fest mit dem Sitz verschraubt und es sich dann zwischen die Beine klemmt, ist das ja auch ein gewisses Rückhaltesystem. Glaube allerdings nicht, dass das eine Zulassung bekommt...

    Scherz beiseite

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    StVOhengste und Paragraphenreiter

    Hallo !

    Grundsätzlich hat diese Leuchte eine Zulassung, natürlich.

    Aber dazu muss Du zwei Dinge unterscheiden;
    1. Gibt es da §52 StVZO Abs.4 Kennleuchte für gelbes Blinklicht z.b. Reinigunsfahrzeuge, Müllabfuhr, Pannendienste, Fahrzeuge mit ungewöhnlicher breite oder länge, Begleitfahrzeuge der Schwertransporte etc.
    Diese Fahrzeuge dürfen ja laut StVZO gelbes Blinklicht führen, dazu muss im Fahrzeugschein entsprechend die Schlüsselnummer eingetragen sein.

    2. §53a Abs.3 " Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen."
    Das darf man nur, wenn die Leuchte diese entsprechende Zulassung hat. Und das gibt z.zt. nur von Hänsch!

    Natürlich auch nur Sinngemäße Verwendung wie bei Warnblinklicht, zur Absicherung einer Panne, Unfall oder besondere efahrenstellen!!

    Die Typen effekta Typ 16 und jetzt neu Comet-E von Hänsch, haben die für den §53a Abs.3 notwendige Zulassung und dürfen somit auch von Privatnutzern an ihren Kraftfahrzeugen verwendet werden. Technsich unterscheiden die Leuchten sich von den anderen nicht, da geht es mehr um Lichtwerte etc.
    Mittlerweile gibt es auch das Rückwärtswarnsystem Typ Sputnik in gelb.
    RWS ist nichts anderes als Frontblitzer in gelb, nur für hinten.
    Kosten aber genauso viel wie blaue ... ;-)

    Du musst also beim Verkäuer Dir die Bezeichnung geben lassen, bzw. die K 8507. Das ist die ZUlassungsnr. vom KBA!
    Handelt es sich um die effekta, kannst Du sie an deinem fahrzeug problemlos einsetzen. Ist es der Typ 16 wie im Bild von ebay, müsstest Du sie bzw. Deine Schlüsselnummer am Fahrzeug ändern lassen auf eine im §52 Abs.4 genannten Fahrzeuge ! Und das kostet ca. 75 Eur.
    Geändert von Andreas 53/01 (06.11.2005 um 23:18 Uhr)

  6. #6
    Registriert seit
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    bekommt man für dieses modell eine Blaue Haube?

  7. #7
    Registriert seit
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    2.363
    Hallo!

    Türlich .... ;-)

    www.fg-haensch.de

  8. #8
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    Re: StVOhengste und Paragraphenreiter

    Original geschrieben von Andreas 53/01


    Du musst also beim Verkäuer Dir die Bezeichnung geben lassen, bzw. die K 8507. Das ist die ZUlassungsnr. vom KBA!
    Handelt es sich um die effekta, kannst Du sie an deinem fahrzeug problemlos einsetzen. Ist es der Typ 16 wie im Bild von ebay, müsstest Du sie bzw. Deine Schlüsselnummer am Fahrzeug ändern lassen auf eine im §52 Abs.4 genannten Fahrzeuge ! Und das kostet ca. 75 Eur.

    ich denke typ 16 ist effekta und warum muss ich die schlüsselnummer ím fahrzeug ändern lassen?
    Wenn die lampe die 8507 nummer hat mit der 20 und dem e1 zeugs
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    HAIX FireFlash -PRO- mit dem neuen patentiertem Schnürsystem

  9. #9
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    Hallo !

    Nein...wenn es die effekta ist, musst du gar nix.

    Wäre es eine " normale " Rundumleuchte, muss sie natürlich eingetragen sein bzw. muss die Schlüsselnummer geändert werden, wenn das Fahrzeug nicht zu einem im §52 Abs.3 genannten Fahrzeugen gehört.

    Typ 16, ~K8506 ist die alte Bezeichnung der Blitzkennleuchte mit innenliegendem Magnet, die es aber nicht mehr gibt. Nur noch als "effekta" mit der Zulassung ~K8507, als zusätzliche Warnleuchte.

    MfG

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