Hallo !
Grundsätzlich hat diese Leuchte eine Zulassung, natürlich.
Aber dazu muss Du zwei Dinge unterscheiden;
1. Gibt es da §52 StVZO Abs.4 Kennleuchte für gelbes Blinklicht z.b. Reinigunsfahrzeuge, Müllabfuhr, Pannendienste, Fahrzeuge mit ungewöhnlicher breite oder länge, Begleitfahrzeuge der Schwertransporte etc.
Diese Fahrzeuge dürfen ja laut StVZO gelbes Blinklicht führen, dazu muss im Fahrzeugschein entsprechend die Schlüsselnummer eingetragen sein.
2. §53a Abs.3 " Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen."
Das darf man nur, wenn die Leuchte diese entsprechende Zulassung hat. Und das gibt z.zt. nur von Hänsch!
Natürlich auch nur Sinngemäße Verwendung wie bei Warnblinklicht, zur Absicherung einer Panne, Unfall oder besondere efahrenstellen!!
Die Typen effekta Typ 16 und jetzt neu Comet-E von Hänsch, haben die für den §53a Abs.3 notwendige Zulassung und dürfen somit auch von Privatnutzern an ihren Kraftfahrzeugen verwendet werden. Technsich unterscheiden die Leuchten sich von den anderen nicht, da geht es mehr um Lichtwerte etc.
Mittlerweile gibt es auch das Rückwärtswarnsystem Typ Sputnik in gelb.
RWS ist nichts anderes als Frontblitzer in gelb, nur für hinten.
Kosten aber genauso viel wie blaue ... ;-)
Du musst also beim Verkäuer Dir die Bezeichnung geben lassen, bzw. die K 8507. Das ist die ZUlassungsnr. vom KBA!
Handelt es sich um die effekta, kannst Du sie an deinem fahrzeug problemlos einsetzen. Ist es der Typ 16 wie im Bild von ebay, müsstest Du sie bzw. Deine Schlüsselnummer am Fahrzeug ändern lassen auf eine im §52 Abs.4 genannten Fahrzeuge ! Und das kostet ca. 75 Eur.