Hallo !

Nein...wenn es die effekta ist, musst du gar nix.

Wäre es eine " normale " Rundumleuchte, muss sie natürlich eingetragen sein bzw. muss die Schlüsselnummer geändert werden, wenn das Fahrzeug nicht zu einem im §52 Abs.3 genannten Fahrzeugen gehört.

Typ 16, ~K8506 ist die alte Bezeichnung der Blitzkennleuchte mit innenliegendem Magnet, die es aber nicht mehr gibt. Nur noch als "effekta" mit der Zulassung ~K8507, als zusätzliche Warnleuchte.

MfG