Original geschrieben von FMS-Master
Hallo!



Genauso sehe ich das auch, und so war obiges auch gemeint.

Ich habe deshalb mal eine Inventarliste für eine "Funkwerkstatt" erstellt:

1 Zangenaperemeter
1 Multimeter
1 Labornetzteil bis 24 V 15A
1 Elektronische Lötstation
1 Programmierstation für DME
1 Prüfsender DME
1 Satz Werkzeug
1 S-Meter
1 Dummyload
diverse Erstazteile (FMS-Hörer, 4m Fahrzeugantenne, Akkus, Gehäuse für DME etc)

fehlt dabei noch irgendwas wichtiges?
Auf den ersten Blick ist das "Werkzeug" erstmal ausreichend. Evtl. benötigt man noch "spezielle" Torx- oder Inbusschlüssel zum Öffnen der Gehäuse.
Ein Akkupflege- und Wartungssystem ist für die HfG-Akkus sehr zu empfehlen. Entweder als Bausatz/Fertiggerät bei ELV oder von Motorola/AXCOM/.... (je nach Geldbeutel).

Das S-Meter ist entweder falsch von Dir bezeichnet, oder für den BOS-Bereich nicht verwendbar.
Sinnvoll wäre ein kombiniertes Leistungs/SWR-Meßgerät für den AFU-Bereich. Die bekommt man bey eBay schon für ~100,-€. Dieses Gerät sollte man unbedingt haben, um die Grundfunktionen des FuG beurteilen zu können.
Den Modulationshub kann man rein akustisch in Gut/Schlecht unterscheiden, indem man die Sprach-/Ruftonlautstärke an einem 2. Funkgerät subjektiv beurteilt. Schließt man an die Hörerbuchse des 2. FuG einen NF-Frequenzzähler an, kann man auch die Toleranz der Ruftöne I & II beurteilen. Ist zwar alles etwas "russisch" aber nicht jeder hat genug Kopeken, um einen Funkmeßplatz zu kaufen und diesen dann auch wirtschaftlich einzusetzen.

Je nach eingesetzen Gerätetypen braucht man dann noch irgendwelche Meßadapter, die man entweder kauft oder selber fertigt.

Außerdem sollte ein Bestand an Reinigungs- und Pflegemitteln vorhanden sein, der auf die Materialien der eingesetzten Geräte abgestimmt ist.

@F64098 kannst du den letzten Satz
mal näher erläutern, oder mehr Infos dazu besorgen?
Die Zeiten der Einzelgenehmigungen/ -urkunden sind schon lange vorbei. Mittlerweile gibt es für den Betreiber des Funknetzes (i.d.R. das Landratsamt) eine "Sammelgenehmigung". Die einzelnen Bedarfsträger übersenden an diesen lediglich eine jährliche Aufstellung der eingesetzten Geräte.
Das mit der "Definitionssache" bezog sich übrigens auf die Aufgabenverteilung innerhalb der FW. D.h. sowas muß nicht zwangsweise vom Funkgerätewart durchgeführt werden. Das könnte auch Aufgabe von $Wehrleitungsmitglied sein.

MfG

Frank