bei einem beatmungsschlauch ist das mitm krankenhaus und mpg auch nicht so gravierend, da es ja in dem sinne kein steril zu haltendes produkt ist und man es hier das einschweißen eher als gefälligkeit sehen kann um das produkt vor externen einflüssen zu schützen. dass er steril wird, is ein netter nebeneffekt.
problematisch wird es aber, wenn man z.b. chirurgisches besteck oder sonstwas sich dann auch vom kh wirklich steril machen lässt, da in dem moment der einschweißer als hersteller des produktes gilt, weil z.b. aus der pinzette nun eine sterile pinzette geworden ist, das khs also aus ner normalen pinzette eine sterile pinzette zur anwendung in medizinischen bereichen hergestellt hat. dementsprechend entstehen natürlich für das krankenhaus alle haftungsrechtlichen konsequenzen.