Original geschrieben von Armin_25
Bei uns in den Fahrzeugen sind prinzipell jede einezelne RKL mit einer Kontrollleuchte geschalten. man könnte aber hingehn und für die forderen RKL eine Leuchte und für die heck RKL eine Leuchte installieren. Meiner meinung ist das vollkommend ausreichend. Aber ob es Pflicht ist, ist mir bis jetzt nicht bekannt.

MFG Armin
Servus!

Wurde doch in einem meiner Beiträge weiter oben schon geklärt.
Es kann für jede RKL eine Funktionsanzeige eingebaut werden, es muss aber mind. eine gemeinsame Funktionsanzeige für alle RKL vorhanden sein.

Zusätzliche Kennleuchten dürfen nur in Verbindung mit den nach §52 StVZO vorgeschriebenen Kennleuchten geschaltet werden, d.h., eine zusätzliche Kennleuchte zur Heckabsicherung darf nur eingeschaltet sein, wenn auch die vordere(n) Kennleuchte(n) eingeschaltet sind.

Schaltelemente zum Ein-/Ausschalten mehrerer RKL dürfen zu einer Einheit zusammengefasst werden.

Gruß
Alex