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Thema: Frage zur Funktionsüberwachung von Kennleuchten

  1. #16
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    Das ist durchaus sinnvoll, weil sonst der Maschinist wahnsinnig wird ;-)

    Aber es wird meiner Meinung nach zu oft angelassen. Nicht da wo noch Verkehr läuft. Aber wenn Straße vorm Objekt eh gesperrt ist , langts doch wenn das jeweils erste Fahrzeug auf beiden Seiten das Blaulicht anläßt, der Rest kanns dann ausmachen. Wenn da 10 Fzg mit blau an rumstehen, macht das in der Nacht (meiner Meinung nach) eher noch nervöser als man eh schon ist.

    duese

  2. #17
    chris1-99 Gast
    Die hintere Rundumkennleute muss abschaltbar sein, da es durchaus mal vorkommt, dass man Kolonne fährt.

    Und nach 10 Kilometer hinter einem Blaulicht ist es nicht mehr lustig ;-)


  3. #18
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    Ja chris1-99 hat Recht. Die hintere RKL darf soweit ich weiß nur zur Absicherung am Einsatzort eingeschaltet werden und das mit der Kolonne stimmt auch, da wird man ziemlich wirr im Kopf.

    Habe auch schn ein Fzg. von einer Hiorg gesehen an dem sie Frontblitzer hinten aufs Dach geschraubt hatten. Wenn man dahinter her fährt das ist doof.

    Gruß
    Reissdorf

  4. #19
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    hallo!

    gilt das dann nur für fw bzw größere fahrzeuge?

    ich kenne nämlich keinen rtw, bei dem die hintere rkl einzeln schlatbar wäre.

    grüße

    loxi

  5. #20
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    Moin moin,

    wir haben hier ein NEF, was einen Blitzer im Heckfenster hat. Ich versichere Euch, da braucht man keine 10 Kilometer hinterherfahren, wenn man verrückt werden will...

    Gruß, Mr.Blaulicht

  6. #21
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    Original geschrieben von loxi
    hallo!

    gilt das dann nur für fw bzw größere fahrzeuge?

    ich kenne nämlich keinen rtw, bei dem die hintere rkl einzeln schlatbar wäre.

    grüße

    loxi
    nein, das gilt für alle und ich kenne nur RTW's bei denen die hinteren RKL's oder LED-Leuchten getrennt abschaltbar sind, genauso wie Frontblitzer und Springlicht.

  7. #22
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    Hallo!

    Also zunächst einmal, das die hintere Rundumkennleuchte abschaltbar sein " muss " ist so nicht richtig.

    Sie kann abschaltbar sein. Warum ist das so?; Wenn ein Einsatzfahrzeug mehrere Rundumleuchten hat, dann aus Gründen der geometrischen Sichtbarkeit. D.h. immer dann wenn die herkömmliche Rundumleuchte z.b. durch Dachaufbauten verdeckt ist, können meherere Rundumleuchten angebaut werden.

    Es ist sicherlich von Vorteil, das man sie abschalten kann...ist aber wohl bei den meisten eher selten, sodas darauf verzichtet wird.
    An RTW z.b. sind die RKL auch nicht abschaltbar ...

    Schon aus den vorher genannten Gründen, das da Diskussionen aufkommen, wann oder wo und wie die RKL zugeschaltet wird oder nicht, würde ich gar keinen Schalter einbauen, um gar keinen Handlungsspielraum dem Maschinsiten zugeben, was er wie einschalten kann. Entweder alles an oder alles aus, fertig!

    MfG

  8. #23
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    Original geschrieben von Diggi
    ...ein Kamerad meinte aus Gründen der Absicherung..?!...
    Hmm da lag ich ja gar nicht mal so falsch..
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  9. #24
    Armin_25 Gast
    Bei uns in den Fahrzeugen sind prinzipell jede einezelne RKL mit einer Kontrollleuchte geschalten. man könnte aber hingehn und für die forderen RKL eine Leuchte und für die heck RKL eine Leuchte installieren. Meiner meinung ist das vollkommend ausreichend. Aber ob es Pflicht ist, ist mir bis jetzt nicht bekannt.

    MFG Armin

  10. #25
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Armin_25
    Bei uns in den Fahrzeugen sind prinzipell jede einezelne RKL mit einer Kontrollleuchte geschalten. man könnte aber hingehn und für die forderen RKL eine Leuchte und für die heck RKL eine Leuchte installieren. Meiner meinung ist das vollkommend ausreichend. Aber ob es Pflicht ist, ist mir bis jetzt nicht bekannt.

    MFG Armin
    Servus!

    Wurde doch in einem meiner Beiträge weiter oben schon geklärt.
    Es kann für jede RKL eine Funktionsanzeige eingebaut werden, es muss aber mind. eine gemeinsame Funktionsanzeige für alle RKL vorhanden sein.

    Zusätzliche Kennleuchten dürfen nur in Verbindung mit den nach §52 StVZO vorgeschriebenen Kennleuchten geschaltet werden, d.h., eine zusätzliche Kennleuchte zur Heckabsicherung darf nur eingeschaltet sein, wenn auch die vordere(n) Kennleuchte(n) eingeschaltet sind.

    Schaltelemente zum Ein-/Ausschalten mehrerer RKL dürfen zu einer Einheit zusammengefasst werden.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  11. #26
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    Also zwecks dem separatem Schalten der hinteren RKL, bei den alten Fahrzeugen war dies egal, aber bei den neuen wird es empfohlen.

    Also in dem PDF der Landeseuerwehrschule Baden-Württembergsteht unter dem Punkt "Blaue Rundumleuchten" "Am Fahrzeugheck angebrachte Rundumkennleuchten können separat abschaltbar sein."

    http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/show...fahrzeugen.pdf

    Hoffe auch ein wenig mal geholfen zu haben.

    In diesem Sinne!!!
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

  12. #27
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    Original geschrieben von fireboy
    Also zwecks dem separatem Schalten der hinteren RKL, bei den alten Fahrzeugen war dies egal, aber bei den neuen wird es empfohlen.
    Servus!

    Wo wird das empfohlen?

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  13. #28
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    Liest du den rest wo ich geaschrieben habe!! Die Wortlaute "...können separat abschaltbar sein." das ist ja quasi eine art empfehlung oder etwa nicht??
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

  14. #29
    Registriert seit
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    Original geschrieben von fireboy
    "...können separat abschaltbar sein." das ist ja quasi eine art empfehlung oder etwa nicht??
    würde ich nicht sagen. eher eine erlaubnis, dass man sie überhaupt so anschließen darf, dass sie separat schaltbar sind.

    ich finde wir solten jetzt hier aber keine diskussion anfangen, welche bedeutung die worte können, sollen, müssen, dürfen etc. im exakten juristischen deutsch haben.

  15. #30
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    So schauts aus!!! Ich würde ganz einfach sagen wie die Heck RKL's geschaltet werden, das ist Entscheidungssache der jeweiligen Feuerwehr beim Fahrzeugkauf und eben Entscheidungssache des jeweiligen Herstellers wie er die RKL's verbaut und anschließt.
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

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