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Thema: Frage zur Funktionsüberwachung von Kennleuchten

  1. #1
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    Frage zur Funktionsüberwachung von Kennleuchten

    Moinmoin,

    unser neuer ELW wurde mit 3 RKL ausgeliefert ... aber nur 1 dieser 3 RKL wird mit Kontrollleuchte funktionsüberwacht.

    Ist dies so zulässig??
    Hab irgendwo im Hinterkopf, daß für alle vorhandenen RKL eine eigene Funktionsanzeige vorhanden sein muß ...

    Wer hat diesbezügliche Vorschriften parat?

    Danke im Voraus für Euere Hilfe!

    Gruß aus Oberfranken

    Michael

  2. #2
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    Moin moin,

    so aus dem Stehgreif weiß ich bloß, dass das akkustische Signal nur ertönen darf, wenn das Blaulicht vorne links in Betrieb ist. Also würde ja die Überwachung für diese RKL reichen. Quelle kann ich Dir nicht sagen. Ich meine, ich hätte das mal irgendwo hier im Forum gelesen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Servus!

    Ich hatte mir mal bei Beuth die DIN bestellt, müsste die DIN 14630 sein, da ist dies allgemein beschrieben. Müsste dann heute abend mal nachschauen.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  4. #4
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    Danke für Euere Antworten!!!

    Noch mal zur Sicherheit:

    Ich hab mich etwas mißverständlich formuliert ...

    Die Frage aller Fragen ist, ob für jede vorhandene Rundumkennleuchte eine Funktionsanzeige (Kontrollleuchte) vorhanden sein muß, oder ob eine Kontrollleuchte für alle RKLs ausreicht.

    Frohes Schaffen

    Gruß Michael

  5. #5
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    Servus!

    Ich hab' in Erinnerung, dass die Anzeige bzw. Überwachung für "vorne links" reicht und mit dieser dann auch die weiteren Funktionen (zweite, dritte RKL, Frontblitzer, SoSi) freigegeben werden.
    Ich schau' aber vorsichtshalber mal in der DIN nach.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  6. #6
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    ... das wär prima!

    Danke!!!

  7. #7
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    Servus!

    So, ich zitiere mal DIN 14630 (aus Copyright-Gründen) sinngemäss:

    Eine Funktionsüberwachung für Kennleuchten benötigst Du für jede Kennleuchte, die benötigt wird, um die Mindestsichtbarkeit nach §52 STVZO zu erfüllen. Für mehrere Kennleuchten darf auch eine gemeinsame Funktionsanzeige eingesetzt werden.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  8. #8
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    DAS ist genau die Aussage, die ich gesucht habe!

    Herzlichen Dank für Deine/Euere Hilfe!!!

    Gruß Michael

  9. #9
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    Servus!

    Bitte, gern geschehen.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  10. #10
    Christian Gast
    Hallo,

    die hintere KL muß aber getrennt schaltbar sein !

  11. #11
    Registriert seit
    16.12.2004
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    Original geschrieben von Christian
    Hallo,

    die hintere KL muß aber getrennt schaltbar sein !
    Hallo, das ist mir bekannt, aber hat irgendwer eine Begründung dazu? Mir fällt dazu auf Anhieb nämlich nichts ein.

  12. #12
    Registriert seit
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    Da haben wir letztens bei einer Übung drüber diskutiert. Unser neuer LKW hat nen Hella Balken vorne und eine kleine Leuchte hinten, beide lassen sich getrennt schalchten weil das aus irgendeinem Grund so muss, ein Kamerad meinte aus Gründen der Absicherung..?!

    Gruß
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  13. #13
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    Eine Vorschrift oder so kenn ich nicht, aber es ist doch sinnvoll wenn nur die vordere Seite vom Verkehr aus zu sehen ist, die hintere RKL auszuschalten. Auch wenns niemand macht... ;-)
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  14. #14
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    Original geschrieben von Diggi
    Da haben wir letztens bei einer Übung drüber diskutiert. Unser neuer LKW hat nen Hella Balken vorne und eine kleine Leuchte hinten, beide lassen sich getrennt schalchten weil das aus irgendeinem Grund so muss, ein Kamerad meinte aus Gründen der Absicherung..?!

    Gruß
    Na ja, die hintere kann ja nur laufen, wenn die vorderen auch laufen. Ich denke, man kann die hinten ausschalten, um den Verkehr nicht zu verwirren

  15. #15
    Registriert seit
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    Hmm irgendwie hatte ich das umgekehrt in Erinnerung... wenn jemand was genaueres weiß: Immer her damit ;)
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