Servus!

So, ich zitiere mal DIN 14630 (aus Copyright-Gründen) sinngemäss:

Eine Funktionsüberwachung für Kennleuchten benötigst Du für jede Kennleuchte, die benötigt wird, um die Mindestsichtbarkeit nach §52 STVZO zu erfüllen. Für mehrere Kennleuchten darf auch eine gemeinsame Funktionsanzeige eingesetzt werden.

Gruß
Alex