Das ist theoretisch sogar so gefordert. Heckabsicherung mit Blitzern darf nur zu Absicherung im Stand erfolgen. Es muss hier nach Vorschrift eine Koppelung mit der Feststellbremse geben.
Auch dürfen z.B. die hydraulischen Kopfstützen der PA-Halterungen nur bei angezogener Feststellbremse zu öffnen sein.
Aber wie das mit den Vorschriften halt mal so ist ...
Gruß Joachim