Hallo,
Unter vergriffen im sinne des zitierten § vertsteht man langläufig, das das Werk mit üblichen Aufwand nicht mehr neu zu Bekommen ist.
Bei den Serviceunterlagen würde ich dazu sagen, wenn SP (ALs Rechteinhaber) seit zwei Jahren auf Bestellungen der Unterlagen mit ...Nicht mehr Lieferbar... Antwortet, dann sind die seit zwei JAhren vergriffen. Ob vieleicht noch irgendein Händler irgendwo im Keller ein neues Exemplar hat, was er dir verkaufen würde, ist dabei unerheblich.
Aber dieser § ist KEIN FREIBRIEF für die freie Kopie, also einfach Kopieren, Mikroverfilmen oder Scannen um das ganze dann selbst zu verkaufen ist nicht. Das währe auch weiterhin ein verstoss.
Ein Selbstanfertigen von Kopien für den eigenen Gerbrauch, bzw. das anfertigen von Kopien auf Wunsch von jemanden, der diese für den eigenen Gebrauch verwenden will, wird damit legalisiert!
Wenn dies ohne die Absicht einen Gewinn zu erzielen erfolgt!
Gruß
Carsten