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Thema: Legal an Serviceunterlagen?

  1. #1
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    Legal an Serviceunterlagen?

    Hi,

    wollte mal fragen, ob es eine Möglichkeit gebt ganz LEGAL! an die Serviceunterlagen der Melder Bosch FME 85 (telesignal - E) und 88s (Skyfire 4s) zu kommen.
    MFG Flo

  2. #2
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    Skyfire 4S müssten eigentlich die Händler noch haben.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  3. #3
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    @ Grisuchris
    meinst also kaufen? Oder verstehe ich dich falsch?

    und die vom FME 85?
    MFG Flo

  4. #4
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    Ja, kaufen. Sind nicht so teuer (20-30€)

    Beim RE228=FME 85 schauts da wohl nicht mehr so gut aus.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  5. #5
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    HI,

    Wenn die Serviceunterlagen seit MINDESTENS zwei JAhren vergriffen sind, dann ist es legal, sich diese zu kopieren bzw. sich Kopien anfertigen zu lassen...

    Gruß
    Carsten

  6. #6
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    Original geschrieben von DG3YCS
    HI,

    Wenn die Serviceunterlagen seit MINDESTENS zwei JAhren vergriffen sind, dann ist es legal, sich diese zu kopieren bzw. sich Kopien anfertigen zu lassen...

    Gruß
    Carsten
    Hmm, sorry, aber wo steht das denn?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Hi,

    Das steht im Urheberrechtsgesetz, §53, Abs. 4.

    ZITAT:
    4) Die Vervielfältigung

    a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
    b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,

    ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt

    Ein Servicehandbuch ist im Sinne dieses Gesetzes nichts anderes als ein "normales" Buch!

    Frage beantwortet???

    Gruß
    Carsten

  8. #8
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    Die Unterlagen vom RE 228 sind mit Sicherheit schon seit 2 Jahren vergriffen.

    Ich könnte ne Kopie anbieten.

    Gruß Joachim

  9. #9
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    Also wenns geht und ja scheinbar legal is, währe ich dankbar, wenn mir jemand die unterlagen zukommen lassen könnte!!

    floderflieger@yahoo.de

    ps. was versteht ihr genau!! unter "Vergriffen"??
    MFG Flo

  10. #10
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    Hallo,

    Unter vergriffen im sinne des zitierten § vertsteht man langläufig, das das Werk mit üblichen Aufwand nicht mehr neu zu Bekommen ist.

    Bei den Serviceunterlagen würde ich dazu sagen, wenn SP (ALs Rechteinhaber) seit zwei Jahren auf Bestellungen der Unterlagen mit ...Nicht mehr Lieferbar... Antwortet, dann sind die seit zwei JAhren vergriffen. Ob vieleicht noch irgendein Händler irgendwo im Keller ein neues Exemplar hat, was er dir verkaufen würde, ist dabei unerheblich.

    Aber dieser § ist KEIN FREIBRIEF für die freie Kopie, also einfach Kopieren, Mikroverfilmen oder Scannen um das ganze dann selbst zu verkaufen ist nicht. Das währe auch weiterhin ein verstoss.

    Ein Selbstanfertigen von Kopien für den eigenen Gerbrauch, bzw. das anfertigen von Kopien auf Wunsch von jemanden, der diese für den eigenen Gebrauch verwenden will, wird damit legalisiert!
    Wenn dies ohne die Absicht einen Gewinn zu erzielen erfolgt!

    Gruß
    Carsten

  11. #11
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    Also ist es gestattet, wenn mir jemand die Unterlagen schickt ohne dafür Geld zu verlangen, sofern ich sie nicht vervielfältige und weiterverkaufe! Sehe ich das richtig?

    Wollte nur mal sichergehen, ob ich das auch richtig verstanden habe!
    MFG Flo

  12. #12
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    Hi,

    Es ist legal, wenn du jemanden um die unterlagen bittest und er sie dir dann Schickt, ebendso ist es Legal wenn sich jemand auf (öffentliche) Anfrage meldet und dir eine Kopie anbietet.

    Es darf wie gesagt KEINE GEWINNERZIELUNG beabsichtig sein. Das heißt nicht, das du diese UMSONST bekommen musst, sondern nur, das niemand dabei Gewinn machen darf.

    Wenn ich dir jetzt z.B. Ein 100 Seitiges Servicehandbuch (100 DinA4 Seiten SW) kopiere und zuschicke, und dafür dann zb. 10 Eur. als Auslagenersatz (Kopierkosten und Porto) haben möchte, dann ist das Legal.
    Ich mache ja keinen Gewinn. (auf cent´s kommt es ja nicht an)

    Wenn ich nun aber dieses 100Seitige Handbuch für dich Kopiere und für die Kopie dann aber 30 Eur. haben möchte, dann ist das Illegal, denn ich mache abzüglich meiner tatsächlich entstandenen Kosten einen Gewinn von 20 eur.

    Gruß
    Carsten

  13. #13
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    hi,

    nachdem ich den beitrag hier gelesen habe, kann ich ja mal nachfragen, ob jmd. die serviceunterlagen für den swissphone de305/405 (roter hahn / patron) und den de 505 (urpatron) und den bosch fme 86 hat und mir diese gegen die erstattung der unkosten zukommen lassen kann? ich nehme an, dass die kundendienstschriften/serviceunterlagen für diese dme/fme vergriffen sind, da sie ja nicht mehr wicrklich aktuell sind. gerade die de305/405 und de505 sind ja schon fast museeumsstücke. würde mich sehr freuen, wenn sihc mal jmd. bei mir melden würde.

    gruß thomas

  14. #14
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    @general.nlz:

    Warum sollten diese SU vergriffen sein? Nur weil die Geräte schon etwas älter sind heisst das noch lange nicht, dass die SU vergriffen sind. Schon mal bei Swissphone angefragt?

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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