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Thema: LED-Strahler für Feuerwehr

  1. #1
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    LED-Strahler für Feuerwehr

    Hallo Leute,

    bei uns in der Wehr machen sich immer mehr diese neuen LED-Taschenlampen breit, die es bei eBay für Spott-Preise gibt. Dabei ist alles aus Alu, sodass nichts kaputt gehen kann. Und vor allem machen sie taghell, wir haben das in verrauchten Räumen ausprobiert - sie sind einfach spitze. Hier meine ersteigerte Lampe:

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...MEWN%3AIT&rd=1

    Was haltet ihr davon?

    Max.

  2. #2
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    Hey [Mc_C]!

    Für "Innenangriffe" bzw. Feuerwehreinsätze nur sehr bedingt geeignet - da keine EX-Zulassung.

    Für Personensuche oder ähniches im Dunkel vielleicht sehr hilfreich, aber auf keinem Fall für einen "Innenangriff".
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  3. #3
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    Oh, da hab ich gar nicht dran gedacht... Wird aber schon von vielen praktiziert, kann wohl aber im schlimmsten Fall zu ner Explosion führen?! Nicht mal die Führung hat was gesagt/dran gedacht und setzt die Dinger ein, einer hat sich am Helm schon eine Haltevorrichtung gebaut! Also dringend abraten oder trotzdem verwenden, in wieviel Prozent der Fälle geht denn damit was schief...?

  4. #4
    ZiehFix Gast

    LED-Lampe

    also in wievielen fällen es prozentual schief geht ist doch eigentlich egal!
    wenn es schiefgeht, geht menschenleben bei drauf (bzw. wird gefärdet)!
    nicht nur der truppmann der die lampe im einsatz einsetzt kann zu schaden kommen sondern auch nachfolgende trupp´s und auch personen die sich im objekt aufhalten (verletzte, vermisste, etc.)
    also deswegen abraten, erst überlegen dann kaufen!!!

  5. #5
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    Original geschrieben von [Mc_C]
    ...in wieviel Prozent der Fälle geht denn damit was schief...?
    Nun, es wird wohl in vielen Fällen gutgehen, aber wenn jemand mal in ein Gebäude mit defekter Gasleitung geht und das Ding einschaltet, kann das schon mal schnell mehrere Tote fordern und einen riesigen Sachschaden. Ich denke dieses Risiko sollte niemand eingehen.


    Wenn ihr was gescheites haben wollt, würd ich die bewährten Helmlampen von UK, Pelilights, usw verwenden.

    Die UK 4AA gibt es dderzeit bei Ebay inkl. Batterien und Helmhalterung für 32,00 Euro. Ich denke, das Geld ist sicher gut investiert.
    Geändert von Mathias (05.10.2005 um 14:19 Uhr)

  6. #6
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    Hey Leute!

    Ansonsten wie bereits von mir gesagt. für anderen Einsatzgebiete (Personensuche usw.) ist sie sicher sehr gut geeigtnet, aber nicht am Helm bei sonstigen Einsätzen. Also bitte unbedingt den Sicherheitsbeauftragten darüber in Kenntnis setzen bevor es wirklich zu spät ist.
    Gruß Etienne

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  7. #7
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    Dabei fällt mir ein, sind denn alle gängigen 2-Meter-Funkgeräte auch Ex-geschützt, so zum Beispiel die älteren von BOSCH (FuG 11b)? Ich dachte nicht...

    P.S.: Mit den LED-Strahlern werde ich was veranlassen. Danke für die Diskussion...

  8. #8
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    Zum Thema Exschutz:

    Auch daran denken vor dem Innenangriff Handy, Feuerzeug, Schlüssel,... aus der Hosentasche zu nehmen. Die sind nämlich auch nicht Exgeschütztz :-)

    Zum Thema LED-Lampe:

    Weiterer Nachteil:

    Für medizinische Versorgung nur bedingt geeignet, da man bei dem extrem weißen Licht keine Vene sieht und nen Sonnenbrand kaum von nem Schock unterscheiden kann (bildlich gesprochen).
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  9. #9
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    Also die FuG sind ja meiner Meinung nach auch nicht ex-geschützt. Aber soll man deswegen ohne Funk ins Gebäude gehen?

    Noch was: Wer kann mir denn eine ähnlich helle LED-Lampe (mit so vielen LEDs) anbieten, die ex-geschützt ist? Hab schon mal gegoogelt, aber nicht die Welt gefunden...

  10. #10
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    Original geschrieben von [Mc_C]
    Also die FuG sind ja meiner Meinung nach auch nicht ex-geschützt. Aber soll man deswegen ohne Funk ins Gebäude gehen?

    Ja!! Besonders wenn eine Gasausströmung gemeldet wird, da ist es ratsam!!
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

  11. #11
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    Na toll. Das kann aber auch keine Lösung sein...

    Wenn aber keine Gasausströmung gemeldet ist und es handelt sich um einen Brand, ist dann der Ex-Schutz hinfällig? Oder wenn Gas ausströmt und es brennt schon, wie sieht es da aus, da kann ja eigentlich nichts mehr explodieren...

  12. #12
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    Die Lösung wäre EX-Geschützte Funkgeräte beschaffen.

    Wenn es bereits brennt und Gas ausströmt musst eben schauen das die Gaszufuhr baldmöglichst abstellst. Gefährlich ist es trotzdem wenn es drumherum brennt und das Gas nur ausströmt und nicht selbst mit ner Flamme verbrennt. Weil dann kann sich auch wieder gefährliches Gasgemisch bilden!!
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

  13. #13
    Matze81 Gast
    Hallo,

    IMHO ist "der Ex-Schutz" eines des am überbewertetsten Themen überhaupt.
    Wie oft sind denn Lagen, in denen das interessant ist?
    Wenn man daran denkt, kein nicht-Ex-geschütztes FuG mitzunehmen , wird man ja wohl seine Lampe auslassen und auf Handscheinwerfer zurückgreifen können.

    Und, wie schon öfters gesagt: wer hier kann denn aus dem Stehgreif genau sagen, für welche Stoffe seine "Ex-geschützte" Lampe überhaupt geeignet ist? Es gibt derart viele Stoffe, die in verschiedene Gruppen und Klassen eingeteilt sind, dass man absolute Sicherheit in aller Regel nicht haben wird.
    Weiterhin behalten die "Ex-Schutz"-Artikel, wie z.B. die UKE-Lampen etc., ihren Schutz u.U. nur, wenn sie regelmäßig fachgerecht gewartet werden... ;o)

    Gruß

    Mathias

  14. #14
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    Hallo !

    Also zunächst zwei,drei Dinge zum Ex-Bereich an Gasleitungen; geht zwar vom Thema etwas ab aber dennoch:

    Dort wo eine Explosive Atmosphäre herrscht z.b. in einem Keller 4,4 VOl% UEG > 16,5Vol.%OEG, geht ohnehin keiner mehr in das Gebäude ( Eigenschutz ). Das ist auch dann der Fall wenn >50 % der UEG ( 2,2 Vol.% ) erreicht werden. Die Gefahr das z.b. ein Trupp unter PA versehentlich beim umdrehen mit dem Körper an einem Metallischen Gegenstand z.b. Treppengeländer oder Kellertür entlangrutscht und einen Abreißfunken erzeugt ist durchaus gegeben! Auch wenn jetzt gegenargumentiert wird, "...wenn Menschenleben in Gefahr ist, darf man aber ..." dann darf ich das Leben aus der gefahr retten, aber nicht versuchen die Gefahr abzustellen und kostbare Zeit vergeuden! Das wird oftmals gar nicht gehen, da vielleicht der Haupthahn im ersten Moment gar nicht auffindbar ist.
    Insoweit ist das natürlich richtig, das Gerätschaften die nicht für einen Ex-Zone-Bereich vorgesehen bzw. zugelassen sind auch nicht eingesetzt werden dürfen. Das sind eben alle Dinge die eine Zündquelle erzeugen z.b. Funkgerät, Feuerzeug, Taschenlampen und auch Handys !! Das sind Dinge die absolut nichts in einem Ex-Gefährdetenbereich zusuchen haben.

    Zwei Grundregeln gibt es die sich jeder merken sollte: Gas das bereits brennt, explodiert nicht mehr!
    Gas das nur ausströmt, darf man dann natürlich nicht Vorsätzlich in Brand stecken nur weil man nun denkt, aha Gas das brennt explodiert nicht, das auf keinen Fall.

    Brennendes Gas sollte, wenn davon keine direkte Gefahr für Leib oder Leben ausgeht, kontrolliert weiterbrennen lassen.

    Vielleicht sollte derjenige, der an diesem Thema näher interessiert ist ein Thread aufmachen z.b. im Allg.-oder HiOrG Forum.

    Fazit; Wenn Lampen privat oder auch als Sammelbestellung für die FW gekauft werden, dann sollte zunächst darauf geachtet werden das sie den allg. Normen und Vorschriften entsprechen.
    Sollte dies nicht der Fall sein dann dürfen diese Lampen auch nur in einem dafür ungefährlichen Bereich eingesetzt werden. Werden diese Dinge beachtet, dann ist dem Kauf einer LED-Lampe oder einer anderen Lampe nichts dagegen zusprechen.

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (05.10.2005 um 17:30 Uhr)

  15. #15
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    Original geschrieben von Andreas 53/01
    [...] Gas das bereits brennt, explodiert nicht mehr! [...] dürfen diese Lampen auch nur in einem dafür ungefährlichen Bereich eingesetzt werden. Werden diese Dinge beachtet, dann ist dem Kauf einer LED-Lampe oder einer anderen Lampe nichts dagegen zusprechen. [...]
    Das habe ich vorhin gemeint! Wenn es bereits brennt, kann doch eigentlich nichts mehr explodieren (Flash over hat damit ja nichts zu tun). Das heißt, wenn ich in ein Gebäude zum Innenangriff gehe, wo es brennt und eine Rauchentwicklung entsteht, sind diese Lampen IMHO spitze. Die LEDs machen einen super Job bei starkem Rauch.
    Wenn man aber von einer explosionsgefährdeten Lage ausgehen kann, muss man sowieso neu denken (siehe FuG, welches auch nicht ex-geschützt ist)... Dann würde ich auch die Lampen, oder gar mich selbst ;-), draußen lassen.

    Max.

    P.S.: Gute Argumentation von Andreas bezüglich Eigenschutz und was schon durch einen mechanisch erzeugten Funken passieren kann...

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