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Thema: LED-Strahler für Feuerwehr

Baum-Darstellung

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  1. #14
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    Hallo !

    Also zunächst zwei,drei Dinge zum Ex-Bereich an Gasleitungen; geht zwar vom Thema etwas ab aber dennoch:

    Dort wo eine Explosive Atmosphäre herrscht z.b. in einem Keller 4,4 VOl% UEG > 16,5Vol.%OEG, geht ohnehin keiner mehr in das Gebäude ( Eigenschutz ). Das ist auch dann der Fall wenn >50 % der UEG ( 2,2 Vol.% ) erreicht werden. Die Gefahr das z.b. ein Trupp unter PA versehentlich beim umdrehen mit dem Körper an einem Metallischen Gegenstand z.b. Treppengeländer oder Kellertür entlangrutscht und einen Abreißfunken erzeugt ist durchaus gegeben! Auch wenn jetzt gegenargumentiert wird, "...wenn Menschenleben in Gefahr ist, darf man aber ..." dann darf ich das Leben aus der gefahr retten, aber nicht versuchen die Gefahr abzustellen und kostbare Zeit vergeuden! Das wird oftmals gar nicht gehen, da vielleicht der Haupthahn im ersten Moment gar nicht auffindbar ist.
    Insoweit ist das natürlich richtig, das Gerätschaften die nicht für einen Ex-Zone-Bereich vorgesehen bzw. zugelassen sind auch nicht eingesetzt werden dürfen. Das sind eben alle Dinge die eine Zündquelle erzeugen z.b. Funkgerät, Feuerzeug, Taschenlampen und auch Handys !! Das sind Dinge die absolut nichts in einem Ex-Gefährdetenbereich zusuchen haben.

    Zwei Grundregeln gibt es die sich jeder merken sollte: Gas das bereits brennt, explodiert nicht mehr!
    Gas das nur ausströmt, darf man dann natürlich nicht Vorsätzlich in Brand stecken nur weil man nun denkt, aha Gas das brennt explodiert nicht, das auf keinen Fall.

    Brennendes Gas sollte, wenn davon keine direkte Gefahr für Leib oder Leben ausgeht, kontrolliert weiterbrennen lassen.

    Vielleicht sollte derjenige, der an diesem Thema näher interessiert ist ein Thread aufmachen z.b. im Allg.-oder HiOrG Forum.

    Fazit; Wenn Lampen privat oder auch als Sammelbestellung für die FW gekauft werden, dann sollte zunächst darauf geachtet werden das sie den allg. Normen und Vorschriften entsprechen.
    Sollte dies nicht der Fall sein dann dürfen diese Lampen auch nur in einem dafür ungefährlichen Bereich eingesetzt werden. Werden diese Dinge beachtet, dann ist dem Kauf einer LED-Lampe oder einer anderen Lampe nichts dagegen zusprechen.

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (05.10.2005 um 17:30 Uhr)

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