Hallo!
Für Hessen gilt landesweit :
Die ersten beiden Ziffern benennen die Dienststelle, wobei diese Zuordnung Örtlich unterschiedlich ist, aus Ihr lässt sich kein Standort ableiten,
die beiden letzen Ziffern lauten wie folgt:
10 - 19 Sonderrufnamen z.b. Dienstgruppenleiter, Taktische Einsatzleiter für Sonderereignisse
21 - 29 Schutzpolizei ( grün/weiß PKW )
30 - 39 Schutzpolizei ( grün/weiß Transporter )
50 - 59 Sonderfahrzeuge, meist Diensthundewagen
60 - 69 Kräder
70 - 79 Zivile Fahrzeuge
80 - 89 Sonderfahrzeuge
90 - 99 Hubschrauber, in Hessen drei Stück, wobei die Dienststelle Hessen 80/01 heißt und die Hubschrauber z.b. mit " IBIS 93 " gerufen werden!
Für die Autobahnpolizei ( Zuständig das PVA -Polizei VerwaltungsAmt- ), gelten die selben Regelungen !
Also bei " Deinem " Fahrzeug handelt es sich um einen ganz normalen "Streifenwagen" ../21 ( Fach. Einsatzfahrzeug ), der Dienstelle in Usingen 14/.., des PD Bad Homburg, Zuständiges Präsidium Westhessen in Wiesbaden!
MfG