...würde mich echt mal interessieren aus welchem Bundesland Du kommst.Zitat von Matze81
Gruß Carsten
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Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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Hessen - hier gilt das HBKG.Zitat von Pille112
Hallo Matze,
ich habe mal ins HBKG geschaut und da ist mir der §14 Abs.7+8 aufgefallen.
HBKG §14
Abs. 7
In Ausnahmefällen kann das Regierungspräsidium auf Antrag einer Gemeinde zulassen, daß Aufgaben der öffentlichen Feuerwehr durch Vereinbarung mit der Betriebsleitung oder Geschäftsleitung auf eine Werkfeuerwehr übertragen werden.
Abs. 8
Die von gewerblichen und sonstigen Betrieben oder Einrichtungen aufgestellte Betriebsfeuerwehr kann auf Antrag vom Regierungspräsidium als Werkfeuerwehr anerkannt werden.
Besonders hier in Absatz 8 ist eindeutig von einer Betriebsfeuerwehr die Rede, also wird es die in Hessen augenscheinlich auch geben.
Bedenke, dass eine Betriebsfeuerwehr keine anerkannte Feuerwehr ist aber eine real existierende Brandschutzeinheit.
Quelle: http://www.hessenrecht.hessen.de/ges...hen/para14.htm
Gruß Carsten
Geändert von Pille112 (04.06.2007 um 23:53 Uhr)
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Ja, da hast Du natürlich recht - ich hatte mich da wirklich falsch ausgedrückt. Hier kann praktisch jeder eine "Betriebsfeuerwehr" aufstellen, da das Gesetz da keinerlei Anforderungen definiert. Das kann auch Azubi Müller mit einem Eimer sein. Anders bei der Werkfeuerwehr, für diese gelten bestimmte Anforderungen.Zitat von Pille112
Moin moin,
habe mir jetzt mal den Beitrag durchgelesen, und biun bei folgender Aussage hängen geblieben
Also, ich fahre zwar kein Feuerwehrfahrzeug, sondern nur ab und zu einen RTW. Von der besondern Rücksichtnahme und der sog. Sonderstellung habe ich bisher noch nix gemerkt.Zitat von DG3YCS
Gruß, Mr. Blaulicht
...und nichts anders hatte ich auch geschrieben und mich nie zu der Qualität der Betriebsfeuerwehr geäußert, von der wahrscheinlich das hier angeführte TLF stammt.Zitat von Matze81
Gruß Carsten
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Da haste aber bisher viel Glück gehabt....Zitat von Mr. Blaulicht
Ich merke besonders von der Rücksichtnahme häufig ganz besonders was (egal mit was für einem Fzg mit Blaulicht) :
Entweder steigen die Verkehrsteilnehmer vor mir voll in die Eisen und bleiben mitten auf der Strasse stehen, bevorzugt auf meiner und der Gegenfahrbahn - rate mal wo dann beide Autos zum stehen kommen.... RICHTIG! genau nebeneinander, so dass auf keinen Fall noch ein Fzg durchpasst.
Oder aber die Fahrer mutieren zu M. Schumacher und fliegen vor dem Alarmfzg mit 100 km/h über die nächste rote Kreuzung.
Ich kenn aber auch Zeitgenossen, die bremsen konsequent auf 40 runter und zuckeln dann am linken Rand der jeweiligen Fahrbahn vor einem her. Natürlich bei Gegenverkehr, der auch bei optimaler Fahrweise ein Überholen unmöglich macht....
Wie gesagt: Blaulichtfzge bekommen besondere Rücksichtnahme und haben eine Sonderstellung bei eingen Verkehrsteilnehmern .....
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Hey cool AkkonHaLand, wo hast Du denn den Fackel-Smiley her???
...und die Lösung des Problems - konsequent Gegenverkehr fahren!!!
Du weißt ja was Du tust, hoffe ich jedenfalls - aber die anderen schieben Panik und das sollte man schamlos ausnutzen - bei uns klappte das bisher immer unfallfrei.
Gruß Carsten
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Doch - Du schriebst ja, wie man sich eine Betriebsfeuerwehr "genehmigen" lassen könne - und das ist eben nicht einheitlich geregelt, weil Feuerwehr Ländersache ist...Zitat von Pille112
1. ist das nur eine Möglichkeit sich eine Feuerwehr genehmigen (Fahrzeugzulassung) zu lassen und...Zitat von Matze81
2. ist eine Betriebsfeuerwehr nicht Zulassung- / Genehmigungspflichtig...
...nach meinem Kenntnisstand ist das bundesweit so und mit dem "Feuerwehr ist Ländersache" => stimmt so nur wenn es sich um öffentliche Feuerwehren (BF/FF/PF) handelt, Betriebsfeuerwehren, Werkfeuerwehren (inkl. Flughafenfeuerwehr da exterritoriales Gebiet ihr Haupteinsatzgebiet ist) und die Feuerwehr der Bundeswehr fallen nicht darunter.
Gruß Carsten
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Ich schließ mich deiner Meinung an.Zitat von Mr. Blaulicht
Ich bin neulich mit einem MTW hinter einen RTW auf der Autobahn hinterher gefahren. Weil ich mich überhaupt nicht auskannte, hab ich einen LKW der überholen wollte nicht zwischen mich und meinem bekannten im RTW gelassen. Resultat war ein Stinkefinger vom LKW Fahrer.
So viel zum Thema Sonderstellung....
Interessiert doch keine Sau mehr solange das Auto nicht grün/weiss bzw. jetzt blau/weiss ist.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
...kann ich mir gut vorstellen das der Lkw-Fahrer sauer auf Dich/Euch war, wäre ich auch, da er ja nicht wissen konnte dass Du dem vorherfahrenden Fahrzeug folgst - dann macht das nämlich gar keinen rücksichtsvollen Eindruck und eigentlich sollten Fahrer von "Blaulichtfahrzeugen" ja eher ein positives Beispiel geben, ich denke mir mal, dass Du ohne SoSi gefahren bist.
Gruß Carsten
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