Hi!

Es ist erlaubt, einen Scanner zu kaufen und zu besitzen. Es ist auch erlaubt, ihn zu gebrauchen!!! Es ist aber verboten, den Inhalt der Nachricht an Dritte zu verbreiten. Das zum Abhören.

Bei FUGs ist es Pflicht, die Dinger anzumelden. Dies kann nur die Organisation tun. Daher ist also der Besitz strafbar. solange man nicht befugt ist. Das Mitführen von 2m oder 4m-Anlagen, die senden könnten , im Privatfahrzeug,ist verboten. Also auch der Einbau von "Attrappen". So möchte ich mal sendeunfähige Geräte nennen.

Warum verbietet Ebay den Verkauf von SOSI? Ausgemachter Schwachsinn und gequirlte Sch...... ! Das Zeug kann Jedermann überall kaufen, nur man darf es nicht im Strassenverkehr benutzen. Da hat Ebay nen absoluten Vollschuss!

MFG Uwe Neubert.