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Thema: Verkauf von BOS-Geräten

  1. #16
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    103
    Tach auch.

    Ich war im letztenjahr bei einem händler der Funkgerate aller art verkauft. ( auch BOS )

    Der hat mir auf nachfrage gesagt das er die BOS - geräte nur mit genemigung des Landkreises an SBI, GBI, KBI, KBM, städte und gemeinden verkaufen darf.

    gruss fmschotte

    PS: Der ist in Hessen.
    Ihre Feuerwehr, für Sie immer Einsatzbereit.




  2. #17
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    nAbend zusammen!

    Verkauft werden dürfen keine Anlagen der BOS ohne Genehmigung bzw. Verwendungsnachweis. Als Verwendungsnachweis fordere ich immer eine schriftliche Bestellung mit Briefkopf vom Kunden nach, Adresse nachprüfen und dann hat man als Händler seine Pflicht getan. Sendefähige Geräte gehen natürlich nur an BOS. Theoretisch müsste man für jede Schleifenänderung oder Umquarzung eines Melders auch einen Nachweis haben, was ich allerdings für überzogen halte.
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  3. #18
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    Hi!

    Es ist erlaubt, einen Scanner zu kaufen und zu besitzen. Es ist auch erlaubt, ihn zu gebrauchen!!! Es ist aber verboten, den Inhalt der Nachricht an Dritte zu verbreiten. Das zum Abhören.

    Bei FUGs ist es Pflicht, die Dinger anzumelden. Dies kann nur die Organisation tun. Daher ist also der Besitz strafbar. solange man nicht befugt ist. Das Mitführen von 2m oder 4m-Anlagen, die senden könnten , im Privatfahrzeug,ist verboten. Also auch der Einbau von "Attrappen". So möchte ich mal sendeunfähige Geräte nennen.

    Warum verbietet Ebay den Verkauf von SOSI? Ausgemachter Schwachsinn und gequirlte Sch...... ! Das Zeug kann Jedermann überall kaufen, nur man darf es nicht im Strassenverkehr benutzen. Da hat Ebay nen absoluten Vollschuss!

    MFG Uwe Neubert.
    Halbzeit, foste!!!

  4. #19
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    @DJUwert

    Hallo,

    aber wie sieht das denn mit Handfunkgeräten aus die auf Freenet-Frequenzen programmiert sind? Die aber von außen nicht als diese Freenet-Funkgeräte zu erkennen sind.

    Also meine Frage ist:

    Ist es erlaubt sich ein altes BOS-Handfunkgerät zu kaufen (von mir aus bei Ebay) und diese dann auf die Freenet oder PMR Frequenzen zu programmieren UND auch zu benutzen?

    Und: Muß ich diese Geräte dann irgentwie kenntlich machen?

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasP
    Nachrichtentechnik Erich Rinne
    Oppermann-Telekom
    Joachim´s BOS-Tool
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    Fachlich gebildete Personen könnten fachliche Stellungsnahmen zu meinen
    posting machen.

  5. #20
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    Hallo!

    Zu den " Freenet " Geräten bzw. Frequenzen sei gesagt,

    das eine Verwendung mit alten oder anderen als die dafür vorgesehenen Geräten nicht den bestimmungen entspricht, somit auch nicht erlaubt ist!

    U.a. dürfen die Geräte mit einer max. Sendeleistung von gerade mal 500mW ( 0,5 W ) senden!

    Weitere Gerätemerkmale, die ein BOS - gerät nicht aht, müssen ebenfalls vorhanden sein!

    Also, leider, müssen wir das wieder vergessen!

    Mfg
    I believe on Digitalfunk

  6. #21
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    Hallo!

    Achso,

    ich selbst bin mal zur RegTP gegangen,
    und hab gezielt eben danch gefragt,
    ob man die Freenet-Frequenzen auch mit anderen als die im Handel erhältlichen Geräten nutzen kann!

    Und, was glaubt ihr hat man gesagt?

    RegTP : " ööhhmm....so genau, weiß ich das auch nicht! "

    Aber, im Streitfalle, wird es immer für die RegTP ausgehen!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  7. #22
    Registriert seit
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    @Andreas 53/01

    Hallo,

    Hm, aber ich weiß das es bei den Amateurfunkern bestimmte Leute gibt, die sich ein solches Gerät halten und auch betreiben/benutzen(Tonruf I und II usw. sind deaktiviert). Natürlich ist die Sendeleistung auf die vorgeschriebene Leistung gedrosselt. Einer von Ihnen war mal bei der Polizei und hat mal nachgefragt wie das mit den Geärten so aussähe(Gerät gezeigt usw.) und die Kollegen haben gesagt: "Das Gerät sicht ok aus und funktioniert auch in dem entsprechendem Frequenzband. Viel Spaß damit".

    Das wars eigentlich.

    Auch (jetzt bitte nicht schlagen) bei Ebay werden Geräte angeboten, die laut Verkäufer auf Freenet oder den PMR 446 Frequenzen Programmiert sind. Also muß es doch eine Art DULDUNG dieser Geräte im Freenet oder PMR 446 Bereich geben.

    Aber wenn es Verboten ist... dann ist es halt so. Dann werde ich wohl mit den Gedanken ein solches Gerät zu Betreiben aufgeben müssen. Schade... naja

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasP
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    posting machen.

  8. #23
    Registriert seit
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    Hallo!

    Ja...mag sein, aber selbst die RegTP konnte mir definitiv keine Verbindliche Aussage machen,

    sicher, wenn die Funkgeräte entsprechend auf die Bedürfnisse und Vorgabe der Freenet und PMG eingestellt sind,
    warum nicht!

    Aber, KEINER der off. Behörden kann darüber eine Verbindliche Aussage machen,
    ganz einfach, weil niemand sich damit befasst hat!


    mFG
    I believe on Digitalfunk

  9. #24
    crazyossi Gast

    Antwort des NDS IM

    Sehr geehrter Herr

    vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen wie folgt antworten möchte:

    Es gibt keine förmlichen gesetzlichen Regelungen, die den Handel mit
    BOS-Funkgeräten verbieten.

    Es bestehen Übereinkommen dahingehend, dass der einschlägige
    Fachhandel derartige Geräte nicht an Privatpersonen veräußert.
    Gleichermaßen werden natürlich auch die BOS keine Funkgeräte an
    Private abgeben.

    Sofern diese Geräte aber durch Zweit- und Drittverkäufe oder durch
    Importe oder Re-Importe legal auf dem Markt erscheinen, besteht gesetzlich
    keine Möglichkeit zum Einschreiten.

    Anders ist die Rechtslage bei der Inbetriebnahme dieser Geräte. Dazu
    bedarf es einer Genehmigung und Frequenzzuteilung durch die Regulierungs-
    behörde. Diese wird selbstverständlich nicht erteilt, so dass der Betrieb
    eines derartigen Gerätes durch einen Nicht-BOS-Angehörigen verboten ist.

    Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern
    erhielten wir die Auskunft, dass dort die Rechtslage in gleicher Weise beurteilt
    wird; das strikte "Nein" bezieht sich auf die Veräußerung von Funkgeräten an
    Privatpersonen durch die BOS selbst.

    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.



    Mit freundlichen Grüßen

    Manfred Jocksch
    Niedersächsisches Innenministerium
    Referat 24.5
    Planung und Organisation der Polizei

    Tel.: 0511/120-6167
    Fax.: 0511/120-99-6167
    Mail: Manfred.Jocksch@mi.niedersachsen.de

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