nAbend zusammen!

Verkauft werden dürfen keine Anlagen der BOS ohne Genehmigung bzw. Verwendungsnachweis. Als Verwendungsnachweis fordere ich immer eine schriftliche Bestellung mit Briefkopf vom Kunden nach, Adresse nachprüfen und dann hat man als Händler seine Pflicht getan. Sendefähige Geräte gehen natürlich nur an BOS. Theoretisch müsste man für jede Schleifenänderung oder Umquarzung eines Melders auch einen Nachweis haben, was ich allerdings für überzogen halte.