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Thema: Verkauf von BOS-Geräten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    crazyossi Gast
    Hallo,

    der Besitz ist jedermann erlaubt. Die Inbetriebnahme steht unter Strafe.

    Will sagen, Du darfst dir ein z.B. FUG 8b auf den Schrank stellen und anschauen, nur darfst du das gerät nicht in einen Betriebsbereiten zustand versetzen.

    Beim Waffenbesitz ist das auch eine andere geschichte. Das ist eine völlig andere Gesetzeslage.
    Solange eine Waffe Schussunfähig ist darf ich diese auch besitzen.
    Du darfst ja auch ein Auto besitzen und sogar zulassen, auch wenn du keinen Führerschein hast.

    Besizten darfst du fast alles, kommt nur auf den Zustand an.
    Kannst dir , wenn es dir gefällt ne MIG in den Garten stellen. Nur Flugbereit darf sie nicht mehr sein.
    Geändert von crazyossi (09.06.2002 um 21:36 Uhr)

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