Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen wie folgt antworten möchte:

Es gibt keine förmlichen gesetzlichen Regelungen, die den Handel mit
BOS-Funkgeräten verbieten.

Es bestehen Übereinkommen dahingehend, dass der einschlägige
Fachhandel derartige Geräte nicht an Privatpersonen veräußert.
Gleichermaßen werden natürlich auch die BOS keine Funkgeräte an
Private abgeben.

Sofern diese Geräte aber durch Zweit- und Drittverkäufe oder durch
Importe oder Re-Importe legal auf dem Markt erscheinen, besteht gesetzlich
keine Möglichkeit zum Einschreiten.

Anders ist die Rechtslage bei der Inbetriebnahme dieser Geräte. Dazu
bedarf es einer Genehmigung und Frequenzzuteilung durch die Regulierungs-
behörde. Diese wird selbstverständlich nicht erteilt, so dass der Betrieb
eines derartigen Gerätes durch einen Nicht-BOS-Angehörigen verboten ist.

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern
erhielten wir die Auskunft, dass dort die Rechtslage in gleicher Weise beurteilt
wird; das strikte "Nein" bezieht sich auf die Veräußerung von Funkgeräten an
Privatpersonen durch die BOS selbst.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.



Mit freundlichen Grüßen

Manfred Jocksch
Niedersächsisches Innenministerium
Referat 24.5
Planung und Organisation der Polizei

Tel.: 0511/120-6167
Fax.: 0511/120-99-6167
Mail: Manfred.Jocksch@mi.niedersachsen.de